Notarkosten in Benissa (Spanien): Der vollständige Leitfaden für Immobilienkäufer und Verkäufer

Notarkosten in Benissa (Spanien): Der vollständige Leitfaden für Immobilienkäufer und Verkäufer

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Benissa gehört für viele Menschen zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Ganz gleich, ob Sie eine Ferienwohnung mit Blick auf das Mittelmeer, eine Villa in La Fustera, eine Luxusimmobilie in San Jaime oder eine Finca in Pedramala erwerben – wer sämtliche Kaufnebenkosten kennt, kann unangenehme Überraschungen am Tag der Beurkundung vermeiden.

Ein Kostenpunkt, der insbesondere internationale Käufer häufig verwirrt, sind die Notarkosten in Benissa. Viele gehen davon aus, dass es sich lediglich um weitere Anwaltskosten handelt, während andere glauben, der Notar vertrete ihre persönlichen Interessen. Beides trifft nicht zu.

In Spanien nimmt der Notario eine besondere rechtliche Stellung ein. Er ist ein unabhängiger Amtsträger, der die öffentliche Kaufurkunde (Escritura Pública) beurkundet, die Identität und Geschäftsfähigkeit der Parteien überprüft und sicherstellt, dass die Transaktion den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Notargebühren richten sich grundsätzlich nach einem staatlich festgelegten Gebührenverzeichnis, weshalb sie in ganz Spanien weitgehend einheitlich sind.

Obwohl die Notarkosten nur einen vergleichsweise kleinen Teil der gesamten Kaufnebenkosten ausmachen, ist es wichtig zu verstehen, wie sie berechnet werden und welche Leistungen sie umfassen. So können Käufer und Verkäufer ihr Budget realistisch planen und den Immobilienkauf sicher abschließen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie:

  • Welche Aufgaben ein spanischer Notar übernimmt
  • Warum jeder Immobilienkauf in Spanien einen Notar erfordert
  • Welche Leistungen in den Notarkosten enthalten sind
  • Wie sich die Gebühren berechnen
  • Mit welchen Kosten Sie je nach Immobilientyp rechnen können
  • Wer die Notarkosten in der Regel trägt
  • Wie sich Notarkosten von anderen Kaufnebenkosten unterscheiden
  • Was beim Notartermin passiert
  • Welche häufigen Fehler Käufer vermeiden sollten
  • Praktische Tipps, um unerwartete Kosten zu vermeiden

Bitte beachten Sie: Steuer- und Rechtsvorschriften können sich ändern. Holen Sie daher vor jeder Immobilienentscheidung stets den Rat eines unabhängigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters ein.


Das Wichtigste auf einen Blick

Frage Kurzantwort
Sind Notarkosten verpflichtend? Immobilienkäufe in Spanien werden in der Regel durch eine notarielle Beurkundung abgeschlossen.
Sind die Gebühren festgelegt? Ja, sie basieren grundsätzlich auf einem staatlich geregelten Gebührenverzeichnis.
Wer zahlt die Notarkosten? Bei den meisten Bestandsimmobilien übernimmt der Käufer die Kosten der Kaufurkunde.
Können die Gebühren verhandelt werden? Im Allgemeinen nein.
Zahlen ausländische Käufer mehr? Nein.
Wovon hängen die Kosten ab? Kaufpreis, Umfang der Unterlagen, Komplexität des Geschäfts, Hypothekenurkunden und beglaubigte Ausfertigungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Notar in Spanien?
  2. Was sind Notarkosten?
  3. Wie werden Notarkosten berechnet?
  4. Übliche Notarkosten in Benissa
  5. Wer trägt die Notarkosten?
  6. Notarkosten im Vergleich zu anderen Kaufnebenkosten
  7. Beispiele zur Berechnung der Notarkosten
  8. Der Notartermin Schritt für Schritt
  9. Immobilienkauf aus dem Ausland
  10. Häufige Fehler von Käufern
  11. Tipps zur Vermeidung unerwarteter Kosten
  12. Häufig gestellte Fragen
  13. Fazit

Was ist ein Notar in Spanien?

Welche Aufgaben hat ein spanischer Notar?

Der spanische Notario ist ein unabhängiger Amtsträger, der öffentliche Urkunden beurkundet und dafür sorgt, dass Immobiliengeschäfte den spanischen Rechtsvorschriften entsprechen.

Anders als ein Rechtsanwalt vertritt der Notar weder den Käufer noch den Verkäufer. Seine Aufgabe besteht darin, neutral zu handeln und die Rechtmäßigkeit der Beurkundung sicherzustellen.

Im Rahmen eines Immobilienkaufs übernimmt der Notar unter anderem folgende Aufgaben:

  • Überprüfung der Identität aller Beteiligten
  • Feststellung der Geschäftsfähigkeit
  • Vorbereitung und Beurkundung der Escritura Pública de Compraventa (öffentliche Kaufurkunde)
  • Erläuterung des Inhalts der Urkunde
  • Beglaubigung der Unterschriften
  • Rechtssichere Beurkundung der Eigentumsübertragung

Nach der Unterzeichnung dient die öffentliche Urkunde als Grundlage für die Eintragung des Eigentümers im spanischen Registro de la Propiedad (Grundbuch).

Kurz erklärt

Ein spanischer Notar ist ein unabhängiger öffentlicher Amtsträger, der Immobiliengeschäfte beurkundet, die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten überprüft und sicherstellt, dass die Eigentumsübertragung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Warum ist ein Notar gesetzlich erforderlich?

In Spanien wird der Erwerb einer Immobilie, die im Grundbuch eingetragen werden soll, normalerweise durch eine öffentliche Urkunde vor einem Notar abgeschlossen.

Zwar können Käufer und Verkäufer auch privatschriftliche Verträge abschließen, doch bietet die notarielle Urkunde deutlich mehr Rechtssicherheit und ermöglicht die offizielle Eintragung des Eigentums.

Ohne notarielle Beurkundung können unter anderem Schwierigkeiten entstehen bei:

  • der Eintragung ins Grundbuch
  • der Aufnahme einer Hypothek
  • einem späteren Verkauf der Immobilie
  • dem rechtssicheren Eigentumsnachweis
  • verschiedenen Verwaltungsverfahren

Für die meisten Immobilienkäufer in Benissa stellt der Notartermin den offiziellen Abschluss des Kaufprozesses dar.


Unterschied zwischen Notar und Immobilienanwalt

Gerade internationale Käufer verwechseln häufig die Aufgaben eines Notars mit denen eines Rechtsanwalts.

Dabei erfüllen beide vollkommen unterschiedliche Funktionen.

Spanischer Notar Unabhängiger Immobilienanwalt
Neutraler Amtsträger Vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten
Gewährleistet die rechtliche Form der Beurkundung Berät rechtlich und schützt den Käufer
Vertritt keine Partei Handelt ausschließlich im Interesse seines Mandanten
Beurkundet die öffentliche Urkunde Führt die rechtliche Due Diligence durch
Überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Prüft Risiken vor dem Kauf

Ein Rechtsanwalt überprüft beispielsweise:

  • Baugenehmigungen
  • Belastungen und Schulden
  • Eigentumsverhältnisse
  • Gemeinschaftskosten
  • Kaufverträge
  • Steuerliche Aspekte
  • Baurechtliche Verstöße
  • Rechtliche Vorgeschichte der Immobilie

Diese Aufgaben gehören nicht zum Tätigkeitsbereich des Notars.

Experten-Tipp

Der Rechtsanwalt schützt Ihre Interessen während des gesamten Kaufprozesses. Der Notar sorgt dafür, dass die Eigentumsübertragung rechtswirksam und ordnungsgemäß beurkundet wird.


Warum beide Experten beim Immobilienkauf in Benissa empfehlenswert sind

Viele Immobilien an der Costa Blanca Nord erfordern Prüfungen, die weit über die notarielle Beurkundung hinausgehen.

Zum Beispiel:

  • Ältere Villen mit späteren Anbauten
  • Fincas in Benimarco oder Pedramala mit Besonderheiten im Baurecht oder der Nutzung von suelo rústico
  • Immobilien in La Fustera oder Fanadix mit städtebaulichen Besonderheiten oder Gemeinschaftsregelungen
  • Luxusimmobilien mit komplexeren Eigentumsstrukturen

Ein unabhängiger Rechtsanwalt mit Erfahrung im Immobilienmarkt von Benissa kann diese Aspekte bereits vor dem Notartermin prüfen und spätere Probleme vermeiden.

Bei Telio Homes empfehlen wir jedem Käufer, bereits vor der Unterzeichnung rechtsverbindlicher Dokumente einen unabhängigen Immobilienanwalt zu beauftragen.


Was sind Notarkosten?

Die Notarkosten umfassen die Gebühren für die Vorbereitung, Beurkundung und rechtliche Abwicklung der öffentlichen Kaufurkunde.

Im Gegensatz zu Maklerprovisionen oder Anwaltskosten richten sich diese Gebühren grundsätzlich nach einem staatlich festgelegten Gebührenverzeichnis.


Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?

Je nach Immobilientransaktion umfassen sie unter anderem:

  • Erstellung der öffentlichen Kaufurkunde
  • Prüfung der Unterlagen
  • Identitätsprüfung
  • Feststellung der Geschäftsfähigkeit
  • Verlesung und Erläuterung der Urkunde
  • Beurkundung der Unterschriften
  • Ausstellung beglaubigter Ausfertigungen auf Wunsch

Zusätzliche Gebühren können entstehen für:

  • Hypothekenurkunden
  • Löschungsurkunden bestehender Hypotheken
  • Weitere beglaubigte Ausfertigungen
  • Zusätzliche notarielle Urkunden
  • Besonders komplexe Vorgänge

Staatlich geregeltes Gebührenverzeichnis

Spanische Notare legen ihre Honorare grundsätzlich nicht frei fest.

Die Gebühren orientieren sich an einem offiziellen staatlichen Gebührenverzeichnis.

Die endgültigen Kosten hängen unter anderem ab von:

  • Kaufpreis
  • Art der Urkunde
  • Umfang der Dokumentation
  • Anzahl der Seiten
  • Anzahl der beglaubigten Ausfertigungen
  • Zusätzlichen Urkunden

Deshalb unterscheiden sich die Notarkosten in Benissa in der Regel kaum von denen vergleichbarer Immobilienkäufe in anderen Regionen Spaniens.


Warum sind die Notarkosten in ganz Spanien ähnlich?

Das Gebührenverzeichnis gilt landesweit.

Preisunterschiede entstehen in erster Linie durch die jeweilige Transaktion, beispielsweise aufgrund von:

  • Mehreren Käufern
  • Mehreren Verkäufern
  • Hypotheken
  • Gesellschaften als Käufer
  • Vollmachten (Poder Notarial)
  • Zusätzlichen Urkunden
  • Beglaubigten Ausfertigungen

Der Standort der Immobilie selbst beeinflusst die Notarkosten normalerweise nicht.


Können Notarkosten verhandelt werden?

Im Allgemeinen nein.

Da sich die Gebühren nach einem gesetzlichen Tarif richten, sind sie normalerweise nicht frei verhandelbar.

Die Gesamtkosten einer Immobilientransaktion können sich jedoch unterscheiden, weil zusätzlich anfallen können:

  • Gebühren des Grundbuchamtes
  • Hypothekenurkunden
  • Beglaubigte Kopien
  • Verwaltungsleistungen
  • Steuern
  • Rechtsanwaltskosten

Lassen Sie sich deshalb vor dem Notartermin stets eine vollständige Kostenaufstellung geben.

Wichtig

Erscheint ein Angebot ungewöhnlich günstig, sollten Sie genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind.


Wie werden Notarkosten berechnet?

Die endgültigen Gebühren hängen von mehreren Faktoren ab.

Kaufpreis

Der Kaufpreis der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Notarkosten.

Je höher der Kaufpreis, desto höher fallen die Gebühren in der Regel aus. Allerdings steigen sie nicht proportional zum Immobilienwert.

Komplexität der Transaktion

Geschäfte mit mehreren Käufern, Erbfällen, Gesellschaften, ausländischen Dokumenten oder gleichzeitiger Hypothekenbestellung erfordern häufig zusätzlichen Aufwand.

Anzahl der Urkunden

Ein gewöhnlicher Immobilienkauf umfasst normalerweise eine öffentliche Kaufurkunde.

Weitere Urkunden können erforderlich sein für:

  • Hypotheken
  • Löschung einer Hypothek
  • Berichtigungen
  • Vollmachten
  • Erbschaftsangelegenheiten

Jede zusätzliche Urkunde kann die Gesamtkosten erhöhen.

Hypothekenurkunden

Wird die Immobilie finanziert, können zusätzliche notarielle Leistungen erforderlich sein.

Da sich die gesetzlichen Regelungen zu Hypothekenkosten in den letzten Jahren geändert haben, sollten Käufer stets eine aktuelle Kostenaufstellung von ihrem Anwalt oder ihrer Bank anfordern.

Beglaubigte Ausfertigungen

Zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen der Urkunde können benötigt werden für:

  • Banken
  • Rechtsanwälte
  • Verwaltungsverfahren
  • Eigene Unterlagen

Diese werden in der Regel gesondert berechnet.

Mehrwertsteuer auf Notarleistungen

Notarleistungen unterliegen grundsätzlich der spanischen Mehrwertsteuer (IVA).

Da sich steuerliche Vorschriften ändern können, sollten Sie sich immer an der individuellen Kostenaufstellung Ihrer Transaktion orientieren.

Häufiger Fehler

Viele Käufer kalkulieren lediglich die Steuern und vergessen weitere Nebenkosten wie Notargebühren, Grundbuchkosten oder zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen.


Übliche Notarkosten in Benissa

Die tatsächlichen Notarkosten richten sich nach Kaufpreis, Dokumentationsumfang und Komplexität der Transaktion.

Die folgenden Beträge dienen ausschließlich als Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar.

Fordern Sie immer eine individuelle Kostenschätzung bei Ihrem Anwalt oder dem zuständigen Notar an.

Kauf einer Wohnung

Wohnungen in Benissa Pueblo oder Benissa Costa gehören häufig zu den unkompliziertesten Immobilientransaktionen, insbesondere wenn ein einzelner Käufer ohne Hypothek kauft.

Kauf einer Villa

Freistehende Villen weisen häufig höhere Kaufpreise auf und können je nach Immobilie zusätzliche Unterlagen erfordern.

Luxusimmobilien

Luxusvillen in San Jaime oder anderen exklusiven Wohnlagen können komplexere Eigentumsverhältnisse, Finanzierungsmodelle oder zusätzliche Dokumentation mit sich bringen.

Kauf einer Finca

Beim Erwerb einer Finca in Pedramala oder Benimarco sind häufig zusätzliche Prüfungen hinsichtlich der Nutzung von suelo rústico erforderlich. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch höhere Notargebühren.

Baugrundstück

Beim Kauf eines Baugrundstücks gelten dieselben notariellen Grundsätze wie bei anderen Immobilienkäufen. Unterschiede ergeben sich hauptsächlich aus den städtebaulichen Unterlagen.

Unverbindliche Vergleichstabelle

Immobilientyp Üblicher Kaufpreis Geschätzte Notarkosten*
Wohnung 200.000–300.000 € 600–900 €
Villa 400.000–700.000 € 800–1.200 €
Luxusvilla Über 1.000.000 € 1.200–2.000 € oder mehr
Finca Variabel Abhängig von Kaufpreis und Unterlagen
Baugrundstück Variabel Abhängig von Kaufpreis und Unterlagen

*Unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenverzeichnis, dem Immobilienwert und dem Umfang der erforderlichen Unterlagen.

Wussten Sie schon?

Für die meisten Käufer machen die Notarkosten nur einen kleinen Teil der gesamten Kaufnebenkosten aus. Deutlich stärker wirken sich in der Regel Steuern, Anwaltskosten und Gebühren des Grundbuchamts auf das Gesamtbudget aus.

Wer trägt die Notarkosten?

Eine der häufigsten Fragen von Käufern und Verkäufern lautet, wer die Notarkosten bei einem Immobilienverkauf in Spanien übernimmt.

Bei einer üblichen Wohnimmobilientransaktion werden die verschiedenen Kosten grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Welche Partei welche Kosten trägt, hängt jedoch von der Art der Urkunde, den vertraglichen Vereinbarungen und den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

In den meisten Fällen sollte der Käufer die Notarkosten für die öffentliche Kaufurkunde einkalkulieren. Der Verkäufer trägt dagegen häufig die Kosten für Urkunden, die seine Verpflichtungen betreffen, beispielsweise die Löschung einer bestehenden Hypothek.

Ein unabhängiger Rechtsanwalt sollte Ihnen vor der Beurkundung genau erläutern, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall anfallen.


Kosten, die der Käufer in der Regel übernimmt

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Benissa trägt der Käufer normalerweise die Kosten, die unmittelbar mit dem Eigentumserwerb verbunden sind.

Dazu gehören in der Regel:

  • Notarkosten für die Kaufurkunde
  • Gebühren des Grundbuchamtes (Registro de la Propiedad)
  • Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) beim Kauf einer Bestandsimmobilie
  • Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD) bei entsprechenden Neubauten
  • Honorar des unabhängigen Rechtsanwalts
  • Hypothekenkosten, soweit sie vom Käufer zu tragen sind
  • Bankgebühren und Wechselkurskosten bei internationalen Überweisungen

Unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung in Benissa Pueblo, eine Villa in La Fustera oder eine Luxusimmobilie in San Jaime erwerben, sollten diese Kosten von Anfang an in Ihre Finanzplanung einbezogen werden.

Experten-Tipp

Bitten Sie Ihren Rechtsanwalt einige Tage vor dem Notartermin um eine vollständige Kostenaufstellung. So können Sie sämtliche Positionen prüfen und sicherstellen, dass die notwendigen Gelder rechtzeitig verfügbar sind.


Kosten, die der Verkäufer übernimmt

Auch der Verkäufer muss häufig bestimmte Notarkosten tragen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für die Löschungsurkunde einer bestehenden Hypothek
  • Unterlagen zur Löschung eingetragener Belastungen
  • Eigene Rechtsanwaltskosten
  • Maklerprovisionen, sofern vereinbart
  • Bestimmte Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf

Besteht beispielsweise auf einer Immobilie in Buenavista oder Fanadix noch eine eingetragene Hypothek, muss diese häufig vor oder während der Beurkundung offiziell gelöscht werden.


Urkunde zur Löschung einer Hypothek

Die vollständige Rückzahlung einer Hypothek bedeutet nicht automatisch, dass diese auch aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Ist sie weiterhin eingetragen, muss in der Regel eine notarielle Löschungsurkunde erstellt werden.

Der Ablauf umfasst üblicherweise:

  1. Einholung der erforderlichen Unterlagen von der Bank.
  2. Unterzeichnung der Löschungsurkunde vor dem Notar.
  3. Eintragung der Löschung im Grundbuch.

Diese Kosten sind unabhängig von den Notarkosten der eigentlichen Kaufurkunde.


Besondere Situationen

Nicht jede Immobilientransaktion verläuft nach dem gleichen Muster.

Zusätzliche Dokumente oder abweichende Kostenverteilungen können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • Erbschaftsimmobilien
  • Gesellschaften als Eigentümer
  • Neubauprojekten
  • Gerichtlichen Verkäufen
  • Übertragungen innerhalb der Familie
  • Käufen mittels Vollmacht (Poder Notarial)
  • Gleichzeitigen Kauf- und Verkaufsgeschäften

In solchen Fällen kann sich die Kostenverteilung von einer gewöhnlichen Wohnimmobilientransaktion unterscheiden.

Verlassen Sie sich deshalb immer auf die Beratung Ihres unabhängigen Rechtsanwalts.


Vergleich der Kostenverteilung

Kostenposition Käufer Verkäufer Hinweise
Notarkosten der Kaufurkunde ✓ In der Regel   Meist vom Käufer getragen
Notarkosten für Hypothekenlöschung   ✓ In der Regel Falls eine bestehende Hypothek gelöscht werden muss
Zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen   Falls vom Käufer angefordert
Rechtsanwalt Jede Partei bezahlt üblicherweise ihren eigenen Anwalt
Grundbuchgebühren ✓ In der Regel   Eintragung des neuen Eigentümers
Hypothekenunterlagen Abhängig vom Einzelfall Abhängig vom Einzelfall Je nach Finanzierung und aktueller Gesetzeslage

Wichtig

Die tatsächliche Kostenverteilung richtet sich nach dem Kaufvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Lassen Sie sich vor der Beurkundung von Ihrem Rechtsanwalt beraten.


Notarkosten im Vergleich zu anderen Kaufnebenkosten

Die Notarkosten stellen nur einen Teil der gesamten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Benissa dar.

Viele internationale Käufer konzentrieren sich auf den Kaufpreis und unterschätzen die übrigen Nebenkosten.

Eine sorgfältige Finanzplanung von Beginn an hilft dabei, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Grunderwerbsteuer (ITP)

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Valencianischen Gemeinschaft gehört die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) zu den größten Kaufnebenkosten.

Die geltenden Steuersätze richten sich nach der aktuellen regionalen Gesetzgebung und können sich ändern.


Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubauten

Beim Erwerb bestimmter Neubauten fällt anstelle der Grunderwerbsteuer die spanische Mehrwertsteuer (IVA) an.

Welche Steuer gilt, hängt von der Art der Immobilie und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.


Stempelsteuer (AJD)

Bestimmte Neubauten und einige hypothekenbezogene Urkunden unterliegen zusätzlich der Actos Jurídicos Documentados (AJD).

Auch diese Regelungen können sich ändern und sollten vor dem Kauf mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen werden.


Gebühren des Grundbuchamtes

Nach der Beurkundung wird die öffentliche Kaufurkunde beim spanischen Grundbuchamt eingereicht.

Die Gebühren des Registro de la Propiedad sind unabhängig von den Notarkosten und richten sich nach dem Immobilienwert sowie dem Umfang der Eintragung.

Die Eintragung bietet dem Käufer einen wichtigen rechtlichen Schutz seines Eigentums.


Rechtsanwaltskosten

Ein unabhängiger Immobilienanwalt übernimmt unter anderem:

  • Durchführung der rechtlichen Due Diligence
  • Prüfung der Kaufverträge
  • Kontrolle der Eigentumsverhältnisse
  • Überprüfung von Baugenehmigungen
  • Kontrolle bestehender Belastungen
  • Steuerliche Beratung
  • Koordination der Beurkundung
  • Unterstützung nach dem Kauf

Im Gegensatz zu den Notarkosten sind Anwaltsgebühren nicht staatlich geregelt und unterscheiden sich je nach Kanzlei.


Hypothekenkosten

Bei einer Finanzierung können zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für:

  • Immobilienbewertung
  • Bankbearbeitung
  • Hypothekenunterlagen
  • Anforderungen der finanzierenden Bank

Da sich die gesetzlichen Regelungen in den letzten Jahren mehrfach geändert haben, empfiehlt sich eine aktuelle Kostenaufstellung durch die Bank.


Bankgebühren

Internationale Käufer sollten außerdem Folgendes berücksichtigen:

  • Gebühren für internationale Überweisungen
  • Wechselkurskosten
  • Wechselkursschwankungen
  • Bankgebühren

Gerade bei hochpreisigen Immobilien können bereits geringe Wechselkursschwankungen erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtpreis haben.


Übersicht der wichtigsten Kaufnebenkosten

Kostenart Wird normalerweise bezahlt von Hinweise
Kaufpreis Käufer Vereinbarter Kaufpreis
ITP oder IVA Käufer Abhängig von der Art der Immobilie
AJD Käufer Falls anwendbar
Notarkosten Käufer Für die öffentliche Kaufurkunde
Grundbuchgebühren Käufer Eintragung des Eigentums
Rechtsanwaltskosten Käufer Unabhängige Rechtsberatung dringend empfohlen
Hypothekenkosten Käufer Falls finanziert
Bank- und Wechselkurskosten Käufer Besonders relevant für internationale Käufer

Achtung

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Kalkulieren Sie vor Abgabe eines Angebots sämtliche Nebenkosten ein, damit Ihr Budget realistisch bleibt.


Beispiele zur Berechnung der Notarkosten

Die folgenden Beispiele dienen ausschließlich der Orientierung.

Die tatsächlichen Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenverzeichnis, dem Immobilienwert, der Komplexität der Transaktion und dem Umfang der erforderlichen Unterlagen.


Kauf einer Wohnung für 250.000 €

Typisches Szenario:

  • Ein Käufer
  • Kauf ohne Hypothek
  • Standardunterlagen
  • Eine Kaufurkunde

Unverbindliches Beispiel

Position Geschätzter Betrag
Kaufurkunde 560–780 €
Beglaubigte Ausfertigungen 30–70 €
Mehrwertsteuer Zusätzlich
Geschätzte Gesamtkosten Ca. 600–900 €

Kauf einer Villa für 500.000 €

Typisches Szenario:

  • Freistehende Villa
  • Ein Käufer
  • Zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen
  • Standardtransaktion

Unverbindliches Beispiel

Position Geschätzter Betrag
Kaufurkunde 760–1.050 €
Beglaubigte Ausfertigungen 40–90 €
Mehrwertsteuer Zusätzlich
Geschätzte Gesamtkosten Ca. 800–1.200 €

Kauf einer Luxusvilla für 1.000.000 €

Luxusimmobilien umfassen häufig:

  • Mehrere Käufer
  • Gesellschaften als Eigentümer
  • Hypothekenunterlagen
  • Zusätzliche notarielle Urkunden

Unverbindliches Beispiel

Position Geschätzter Betrag
Kaufurkunde 1.100–1.800 €
Beglaubigte Ausfertigungen 50–120 €
Mehrwertsteuer Zusätzlich
Geschätzte Gesamtkosten Ca. 1.200–2.000 € oder mehr

Kauf einer Finca

Beim Erwerb einer Finca können zusätzliche rechtliche Prüfungen erforderlich sein, beispielsweise bezüglich:

  • Klassifizierung des Grundstücks
  • Bestehender Gebäude
  • Landwirtschaftlicher Nutzung
  • Wasserrechten
  • Historischer Unterlagen

Die Notarkosten selbst richten sich jedoch weiterhin in erster Linie nach dem Kaufpreis und der erforderlichen Dokumentation.


Vergleichstabelle

Immobilie Kaufpreis Geschätzte Notarkosten*
Wohnung 250.000 € 600–900 €
Villa 500.000 € 800–1.200 €
Luxusvilla 1.000.000 € 1.200–2.000 € oder mehr
Finca Variabel Abhängig von Kaufpreis und Komplexität

*Unverbindliche Richtwerte.


Der Notartermin Schritt für Schritt

Für viele internationale Käufer ist der Termin beim Notar der wichtigste Moment des gesamten Immobilienkaufs.

Mit der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde geht das Eigentum offiziell auf den Käufer über.

Der Ablauf ist in Spanien in der Regel gut organisiert, transparent und effizient.


Vor dem Notartermin

Bevor Sie die Notarkanzlei betreten:

  • Hat Ihr Rechtsanwalt die rechtliche Prüfung abgeschlossen.
  • Wurden die endgültigen Kaufkosten bestätigt.
  • Sind die erforderlichen Gelder bereitgestellt.
  • Wurde der Entwurf der Kaufurkunde geprüft.
  • Sollten offene Fragen bereits geklärt sein.

Zum Zeitpunkt der Beurkundung sollten möglichst keine wesentlichen Unsicherheiten mehr bestehen.


Erforderliche Unterlagen

Checkliste für Käufer

Bitte bringen Sie mit:

  • ✓ Gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • ✓ NIE-Nummer
  • ✓ Hypothekenunterlagen (falls zutreffend)
  • ✓ Vollmacht (Poder Notarial), falls jemand für Sie unterschreibt
  • ✓ Alle weiteren Unterlagen, die Ihr Rechtsanwalt angefordert hat

Identitätsprüfung

Der Notar überprüft:

  • Die Identität aller Beteiligten
  • Die Geschäftsfähigkeit
  • Die Berechtigung zur Unterzeichnung
  • Die Vertragsunterlagen
  • Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen

Dadurch wird die Rechtssicherheit der Transaktion gewährleistet.


Prüfung der öffentlichen Urkunde

Vor der Unterzeichnung erläutert der Notar den Inhalt der Kaufurkunde.

Wenn Sie kein Spanisch sprechen, kann bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Unterschreiben Sie niemals ein Dokument, dessen Inhalt Sie nicht vollständig verstanden haben. Stellen Sie alle Fragen, bevor Sie unterschreiben.

Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde

Sobald alle Beteiligten mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, erfolgt die Beurkundung in der Regel in dieser Reihenfolge:

  1. Der Käufer unterschreibt.
  2. Der Verkäufer unterschreibt.
  3. Der Notar beurkundet die Urkunde.
  4. Das Eigentum wird rechtswirksam übertragen.

Mit diesem Schritt gilt der Immobilienkauf offiziell als abgeschlossen.


Zahlungsabwicklung

Die Kaufpreiszahlung wird in der Regel bereits vor dem Notartermin zwischen den Parteien, den Rechtsanwälten und gegebenenfalls der finanzierenden Bank organisiert.

Internationale Käufer sollten sicherstellen, dass sämtliche Gelder rechtzeitig eingegangen sind, um Verzögerungen am Tag der Beurkundung zu vermeiden.


Beglaubigte Ausfertigungen der Urkunde

Nach der Unterzeichnung:

  • Kann eine beglaubigte Ausfertigung der öffentlichen Kaufurkunde ausgestellt werden.
  • Können weitere beglaubigte Ausfertigungen bei Bedarf angefordert werden.
  • Werden bestimmte Verwaltungsverfahren heute häufig elektronisch abgewickelt.

Was passiert unmittelbar nach der Unterzeichnung?

Nach Abschluss der Beurkundung folgen in der Regel diese Schritte:

  • Zahlung der fälligen Steuern.
  • Einreichung der öffentlichen Kaufurkunde beim Grundbuchamt.
  • Eintragung des neuen Eigentümers.
  • Ummeldung der Versorgungsverträge.
  • Aktualisierung der Eigentümerdaten bei der Eigentümergemeinschaft, sofern erforderlich.

Obwohl die Schlüsselübergabe häufig direkt nach dem Notartermin erfolgt, werden zahlreiche Verwaltungsformalitäten anschließend von Ihrem Rechtsanwalt oder einer Gestoría weitergeführt.

Experten-Tipp

Der Notartermin ist nicht der Zeitpunkt, an dem die rechtliche Prüfung der Immobilie erfolgt. Ihr unabhängiger Rechtsanwalt sollte bereits zuvor Eigentumsverhältnisse, Baugenehmigungen, Belastungen, offene Forderungen und mögliche rechtliche Risiken überprüft haben. Der Notar beurkundet die Transaktion – er ersetzt keine unabhängige Rechtsberatung.


Immobilienkauf aus dem Ausland

Einer der großen Vorteile des spanischen Rechtssystems besteht darin, dass Käufer nicht zwingend persönlich nach Benissa reisen müssen, um den Immobilienkauf abzuschließen.

Viele internationale Käufer erwerben Ferienimmobilien oder Kapitalanlagen vollständig aus dem Ausland. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und professioneller rechtlicher Begleitung lässt sich der Kauf sicher und effizient abwickeln.


Kauf mit einer Vollmacht (Poder Notarial)

Mit einer notariellen Vollmacht (Poder Notarial) können Sie eine andere Person – in den meisten Fällen Ihren unabhängigen Rechtsanwalt – bevollmächtigen, den Kauf in Ihrem Namen abzuschließen.

Je nach Umfang der Vollmacht kann Ihr Vertreter:

  • Den Reservierungsvertrag unterschreiben.
  • Den privaten Kaufvertrag unterzeichnen.
  • Die öffentliche Kaufurkunde beim Notar unterschreiben.
  • Steuern bezahlen.
  • Die Eigentumseintragung veranlassen.
  • Versorgungsverträge ummelden.
  • Weitere Verwaltungsformalitäten erledigen.

Für viele internationale Käufer bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis.

Experten-Tipp

Eine Vollmacht sollte individuell auf Ihre Immobilientransaktion abgestimmt sein und ausschließlich die notwendigen Befugnisse enthalten.


Immobilienkauf aus dem Ausland – typischer Ablauf

Der Immobilienkauf per Vollmacht ist an der Costa Blanca Nord äußerst verbreitet.

Ein typischer Ablauf sieht folgendermaßen aus:

Schritt Üblicher Ablauf
1 Besichtigung der Immobilie vor Ort oder virtuell
2 Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts
3 Beantragung der NIE-Nummer
4 Organisation der Finanzierung und eines spanischen Bankkontos
5 Erteilung einer Vollmacht (falls erforderlich)
6 Durchführung der rechtlichen Due Diligence
7 Unterzeichnung beim Notar durch den bevollmächtigten Vertreter
8 Eintragung der Immobilie auf den Namen des Käufers

Dieses Verfahren wird regelmäßig beim Kauf von Villen in La Fustera, Wohnungen in Benissa Costa, Luxusimmobilien in San Jaime sowie Fincas in Pedramala genutzt.


Kann jemand in meinem Namen unterschreiben?

Ja.

Mit einer rechtsgültigen Vollmacht kann eine andere Person die Kaufurkunde in Ihrem Namen unterzeichnen.

Dies ist häufig:

  • Ihr Rechtsanwalt
  • Ein Familienmitglied Ihres Vertrauens
  • Ein anderer bevollmächtigter Vertreter

Wird die Vollmacht außerhalb Spaniens erstellt, können zusätzliche Formalitäten erforderlich sein, beispielsweise eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder eine Legalisation – abhängig vom Ausstellungsland.

Lassen Sie sich hierzu immer von einem unabhängigen Rechtsanwalt beraten.


Häufige Fehler beim Immobilienkauf

Selbst erfahrene Immobilienkäufer unterschätzen häufig die Besonderheiten eines Immobilienkaufs im Ausland.

Zu den häufigsten Fehlern gehören die folgenden.


Verwechslung von Notarkosten und Anwaltskosten

Viele ausländische Käufer gehen davon aus, dass der Notar sie rechtlich berät.

Das ist nicht der Fall.

Der Notar handelt neutral.

Der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Beide sind wichtig – ihre Aufgaben unterscheiden sich jedoch grundlegend.


Ausschließlich die Steuern einplanen

Ein häufiger Fehler besteht darin, lediglich die Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer zu kalkulieren und andere Nebenkosten zu vergessen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Notarkosten
  • Grundbuchgebühren
  • Rechtsanwaltskosten
  • Hypothekenkosten
  • Bankgebühren
  • Wechselkurskosten

Erst die Summe aller Nebenkosten ergibt ein realistisches Gesamtbudget.


Hypothekenkosten unterschätzen

Wenn Sie den Kauf finanzieren, können zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für:

  • Immobilienbewertung
  • Bankbearbeitung
  • Hypothekenunterlagen
  • Anforderungen der finanzierenden Bank

Fordern Sie deshalb rechtzeitig eine vollständige Kostenübersicht an.


Kosten für beglaubigte Ausfertigungen übersehen

Nach der Beurkundung benötigen häufig mehrere Stellen eine beglaubigte Ausfertigung der öffentlichen Kaufurkunde.

Zum Beispiel:

  • Die Bank
  • Ihr Rechtsanwalt
  • Behörden
  • Ihre eigenen Unterlagen

Weitere Ausfertigungen erhöhen die Notarrechnung geringfügig.


Ohne vollständige Unterlagen zum Notartermin erscheinen

Viele Verzögerungen lassen sich durch eine gute Vorbereitung vermeiden.

Checkliste für den Notartermin

Bringen Sie mit:

  • ✓ Reisepass oder Personalausweis
  • ✓ NIE-Nummer
  • ✓ Hypothekenunterlagen (falls erforderlich)
  • ✓ Vollmacht (wenn jemand für Sie unterschreibt)
  • ✓ Bestätigung über die Kaufpreiszahlung
  • ✓ Sämtliche vom Rechtsanwalt angeforderten Unterlagen

Achtung

Beantragen Sie Ihre NIE-Nummer nicht erst kurz vor dem Notartermin. Sie wird für den Immobilienkauf und zahlreiche weitere Verwaltungsverfahren benötigt.


Davon ausgehen, dass der Notar sämtliche Probleme erkennt

Auch dies ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Der Notar stellt sicher, dass die Transaktion rechtswirksam beurkundet wird.

Er prüft jedoch nicht beispielsweise:

  • Illegale Anbauten
  • Baumängel
  • Den baulichen Zustand
  • Vollständige Einhaltung des Baurechts
  • Geplante Bauprojekte in der Umgebung
  • Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft

Diese Prüfungen sollten bereits im Rahmen der rechtlichen Due Diligence durch Ihren unabhängigen Rechtsanwalt erfolgt sein.

Tipps zur Vermeidung unerwarteter Kosten

Obwohl die Notarkosten in Benissa grundsätzlich durch ein staatliches Gebührenverzeichnis geregelt sind, können eine gute Vorbereitung und eine sorgfältige Planung dazu beitragen, unnötige Zusatzkosten zu vermeiden und den gesamten Kaufprozess deutlich reibungsloser zu gestalten.


Unterlagen frühzeitig vorbereiten

Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig bereitstellen, haben Ihr Rechtsanwalt und der Notar ausreichend Zeit, mögliche Unstimmigkeiten bereits vor dem Beurkundungstermin zu erkennen.

Dadurch lassen sich Verzögerungen und zusätzliche Termine häufig vermeiden.


Sämtliche Kaufnebenkosten kennen

Lassen Sie sich vor dem Notartermin eine vollständige Kostenaufstellung geben.

Diese sollte mindestens folgende Positionen enthalten:

  • Kaufpreis
  • Steuern
  • Notarkosten
  • Grundbuchgebühren
  • Rechtsanwaltskosten
  • Hypothekenkosten (falls zutreffend)
  • Verwaltungskosten
  • Bankgebühren

Prüfen Sie jede einzelne Position sorgfältig, bevor Sie den Kaufpreis überweisen.


Mit einem unabhängigen Rechtsanwalt zusammenarbeiten

Ein unabhängiger Immobilienanwalt mit Erfahrung an der Costa Blanca Nord gehört zu den wichtigsten Partnern beim Immobilienkauf.

Besonders empfehlenswert ist dies beim Erwerb von:

  • Fincas
  • Älteren Villen
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Eine gründliche rechtliche Prüfung kann spätere und deutlich höhere Kosten verhindern.


Vor der Unterzeichnung alle Fragen klären

Unterschreiben Sie niemals eine Urkunde, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen.

Falls erforderlich:

  • Bitten Sie den Notar um eine Erklärung.
  • Besprechen Sie offene Fragen mit Ihrem Rechtsanwalt.
  • Ziehen Sie einen Dolmetscher hinzu.
  • Lesen Sie den Urkundenentwurf bereits vor dem Notartermin sorgfältig durch.

Einige zusätzliche Minuten vor der Unterzeichnung können spätere Probleme vermeiden.


Wechselkursrisiken berücksichtigen

Wenn Sie Geld aus einem Land außerhalb der Eurozone überweisen, sollten Sie mögliche Wechselkursschwankungen einkalkulieren.

Selbst geringe Veränderungen des Wechselkurses können den tatsächlichen Kaufpreis erheblich beeinflussen.

Experten-Tipp

Viele Käufer verhandeln intensiv über den Kaufpreis, unterschätzen jedoch den Einfluss von Wechselkursschwankungen. Diese können finanziell deutlich stärker ins Gewicht fallen als kleine Unterschiede bei einzelnen Nebenkosten.


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten in Benissa?

Die Höhe der Notarkosten hängt vom Kaufpreis, dem Umfang der Unterlagen und der Komplexität der Transaktion ab. Da die Gebühren auf einem staatlichen Gebührenverzeichnis beruhen, unterscheiden sie sich innerhalb Spaniens normalerweise nur geringfügig.


Sind die Notargebühren festgelegt?

Grundsätzlich ja.

Sie werden nach dem gesetzlichen Gebührenverzeichnis berechnet. Die endgültige Höhe richtet sich jedoch nach den Besonderheiten der jeweiligen Immobilientransaktion.


Können Notarkosten verhandelt werden?

Im Allgemeinen nein.


Wer bezahlt die Notarkosten?

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie übernimmt der Käufer normalerweise die Kosten der öffentlichen Kaufurkunde. Der Verkäufer trägt häufig die Kosten für die Löschung einer bestehenden Hypothek oder anderer Dokumente, die in seinen Verantwortungsbereich fallen.


Zahlen ausländische Käufer höhere Notargebühren?

Nein.

Die Nationalität oder der Wohnsitz des Käufers haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Notargebühren.


Ist die Mehrwertsteuer enthalten?

Notarleistungen unterliegen grundsätzlich der spanischen Mehrwertsteuer (IVA).

Die entsprechende Position sollte in Ihrer Kostenaufstellung ausgewiesen sein.


Kann ich den Notar selbst wählen?

In vielen Fällen kann der Käufer bei der Auswahl des Notars mitentscheiden. Die praktische Organisation hängt jedoch von den jeweiligen Umständen der Transaktion ab.

Besprechen Sie dies möglichst frühzeitig mit Ihrem Rechtsanwalt.


Was passiert beim Notartermin?

Der Notar überprüft die Identität der Beteiligten, erläutert die öffentliche Kaufurkunde, kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und beurkundet die Eigentumsübertragung.


Benötige ich trotzdem einen Rechtsanwalt?

Ja.

Der Notar vertritt keine der Parteien und bietet keine unabhängige Rechtsberatung an.

Ein eigener Immobilienanwalt wird daher dringend empfohlen.


Kann ich eine Immobilie aus dem Ausland kaufen?

Ja.

Viele internationale Käufer schließen den Immobilienkauf mithilfe einer rechtsgültigen Vollmacht (Poder Notarial) erfolgreich ab.


Wie lange dauert der Notartermin?

Bei einer gewöhnlichen Wohnimmobilie dauert der Termin häufig zwischen 30 und 60 Minuten. Komplexere Transaktionen können entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen.


Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

In der Regel benötigen Sie:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • NIE-Nummer
  • Hypothekenunterlagen (falls vorhanden)
  • Vollmacht (falls jemand für Sie unterschreibt)
  • Weitere Unterlagen, die Ihr Rechtsanwalt angefordert hat

Können Notarkosten erstattet werden?

Die Gebühren beziehen sich auf bereits erbrachte notarielle Leistungen.

Ob eine Erstattung möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt eines eventuellen Abbruchs der Transaktion ab.


Sind die Gebühren des Grundbuchamtes enthalten?

Nein.

Die Gebühren des Registro de la Propiedad werden unabhängig von den Notarkosten berechnet.


Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation und den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften ab.

Lassen Sie sich hierzu von einem qualifizierten Steuerberater beraten.


Was passiert nach der Unterzeichnung?

Nach dem Notartermin folgen in der Regel:

  • Zahlung der fälligen Steuern
  • Einreichung der Kaufurkunde beim Grundbuchamt
  • Eintragung des neuen Eigentümers
  • Ummeldung der Versorgungsverträge
  • Aktualisierung der Eigentümergemeinschaft, sofern erforderlich

Fazit

Die Notarkosten in Benissa zu verstehen, gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Vorbereitung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs in Spanien.

Auch wenn diese Kosten meist nur einen kleinen Teil der gesamten Kaufnebenkosten ausmachen, spielen sie eine entscheidende Rolle für die rechtssichere Eigentumsübertragung durch die öffentliche Kaufurkunde.

Die endgültigen Gebühren hängen vom Kaufpreis, der Komplexität der Transaktion, der Anzahl der erforderlichen Urkunden sowie den gewünschten beglaubigten Ausfertigungen ab. Da spanische Notare ihre Gebühren grundsätzlich nach einem staatlich geregelten Gebührenverzeichnis berechnen, sind die Kosten im ganzen Land weitgehend vergleichbar.

Ganz gleich, ob Sie eine Wohnung in Benissa Pueblo, eine Villa in La Fustera, eine Luxusimmobilie in San Jaime, ein Haus in Buenavista oder eine Finca in Pedramala erwerben – eine sorgfältige Planung aller Kaufnebenkosten hilft Ihnen, den Kauf sicher und ohne unangenehme Überraschungen abzuschließen.

Vor der Unterzeichnung sollten Sie:

  • Sämtliche Kaufnebenkosten kennen.
  • Einen unabhängigen Rechtsanwalt beauftragen.
  • Alle Unterlagen rechtzeitig vorbereiten.
  • Die vollständige Kostenaufstellung sorgfältig prüfen.
  • Offene Fragen vor der Beurkundung klären.

Mit diesen einfachen Maßnahmen lassen sich Verzögerungen, unerwartete Kosten und rechtliche Probleme häufig vermeiden.

Da sich Immobilien-, Steuer- und Verwaltungsvorschriften im Laufe der Zeit ändern können, sollten Sie sich stets auf eine aktuelle und individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute verlassen.

Möchten Sie eine Immobilie in Benissa kaufen oder verkaufen?

Bei Telio Homes begleiten wir Käufer und Verkäufer während jeder Phase der Immobilientransaktion mit fundiertem Fachwissen und umfassender Kenntnis des Immobilienmarktes von Benissa und der Costa Blanca Nord.

Ganz gleich, ob Sie Ihre erste Ferienimmobilie erwerben, in eine Luxusvilla investieren oder Ihre bestehende Immobilie verkaufen möchten – wir unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen mit Vertrauen zu treffen.

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Benissa wünschen, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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