Der Kauf einer Immobilie in Benissa ist eine spannende Investition – ganz gleich, ob Sie ein Ferienapartment mit Blick auf das Mittelmeer, eine Familienvilla in San Jaime oder eine traditionelle Finca in Pedramala inmitten von Weinbergen suchen. Neben dem vereinbarten Kaufpreis sollten Sie jedoch auch Steuern und weitere Erwerbsnebenkosten in Ihr Budget einplanen.
Für Käufer einer Bestandsimmobilie gehört die Grunderwerbsteuer, in Spanien Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP), zu den wichtigsten zusätzlichen Kosten. Wenn Sie bereits vor Abgabe eines Kaufangebots verstehen, wie diese Steuer funktioniert, vermeiden Sie unerwartete Ausgaben, Verzögerungen beim Kaufprozess und können die tatsächlichen Gesamtkosten eines Immobilienkaufs in Benissa realistisch kalkulieren.
Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Grunderwerbsteuer (ITP) in Benissa wissen müssen, darunter:
Obwohl sich dieser Leitfaden speziell auf Benissa und die Valencianische Gemeinschaft konzentriert, können sich steuerliche Vorschriften im Laufe der Zeit ändern. Holen Sie daher vor dem Abschluss eines Immobilienkaufs immer den Rat eines unabhängigen Rechtsanwalts oder qualifizierten Steuerberaters ein.
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie in Benissa kaufen, zahlen Sie in der Regel Grunderwerbsteuer (ITP) und nicht die Mehrwertsteuer (IVA). Diese Steuer stellt einen erheblichen Teil Ihrer Erwerbsnebenkosten dar und sollte bereits vor der Abgabe eines Kaufangebots vollständig in Ihre Budgetplanung einbezogen werden. Ihr unabhängiger Anwalt berechnet den fälligen Betrag anhand der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
August 2026
Die Grunderwerbsteuer (ITP – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) ist eine regionale Steuer, die beim Kauf einer Bestandsimmobilie von einem privaten Verkäufer in Spanien in der Regel anfällt. In Benissa wird sie nach den Vorschriften der Comunitat Valenciana (Valencianische Gemeinschaft) erhoben und gehört zu den größten zusätzlichen Kosten, die Käufer bei ihrer Budgetplanung berücksichtigen müssen.
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien zahlen Sie nicht nur den vereinbarten Kaufpreis. Je nach Art der Immobilie und der Person oder dem Unternehmen, das verkauft, können unterschiedliche Steuern anfallen.
Beim Kauf der meisten Bestandsimmobilien in Benissa wird ITP anstelle der Mehrwertsteuer (IVA) fällig.
Im Gegensatz zu jährlich wiederkehrenden Steuern wie der IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine einmalige Zahlung, die beim Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer geleistet wird.
Da sie einen wesentlichen Bestandteil der gesamten Erwerbsnebenkosten ausmacht, sollte das Verständnis ihrer Funktionsweise zu den ersten Schritten jeder Kaufplanung gehören.
ITP steht für:
Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales
Im Deutschen wird diese Steuer üblicherweise bezeichnet als:
Alle diese Begriffe beziehen sich auf dieselbe Steuer.
Die ITP sollte nicht verwechselt werden mit:
Jede dieser Abgaben kommt unter unterschiedlichen Voraussetzungen zur Anwendung.
Ein weit verbreiteter Irrtum unter internationalen Käufern besteht darin, anzunehmen, dass beim Kauf jeder Immobilie in Spanien automatisch Mehrwertsteuer (IVA) anfällt.
Tatsächlich handelt es sich bei den meisten Villen, Apartments und Fincas, die in Benissa verkauft werden, um Bestandsimmobilien, sodass in den meisten Fällen Grunderwerbsteuer (ITP) und nicht IVA zu zahlen ist.
Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich erhoben, wenn eine Bestandsimmobilie von einem privaten Eigentümer erworben wird.
Typische Beispiele sind:
Erwerben Sie hingegen eine Neubauimmobilie direkt vom Bauträger, fällt in der Regel Mehrwertsteuer (IVA) anstelle der ITP an.
Deshalb ist es wichtig, bereits vor der Berechnung Ihrer Kaufnebenkosten festzustellen, ob es sich um einen Ersterwerb (Neubau) oder um eine Bestandsimmobilie handelt.
| Immobilientyp | Normalerweise ITP-pflichtig |
|---|---|
| Bestandswohnung | Ja |
| Bestandsvilla | Ja |
| Bestandsstadthaus | Ja |
| Traditionelle Finca | Ja |
| Gewerbeimmobilie | Ja |
| Privat verkauftes Baugrundstück | Meist ja |
| Neubau direkt vom Bauträger | Meist IVA statt ITP |
Wichtig
Welche Steuer tatsächlich anfällt, richtet sich nach der rechtlichen Ausgestaltung der Transaktion und nicht ausschließlich nach der Art der Immobilie. Ihr Anwalt bestätigt Ihnen vor dem Notartermin, welche Steuer in Ihrem konkreten Fall gilt.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer (ITP) liegt beim Käufer.
Obwohl Ihr Anwalt in der Regel sämtliche Unterlagen vorbereitet, die Steuer berechnet und die Steuererklärung einreicht, bleibt die Zahlungspflicht rechtlich beim Käufer.
Die meisten internationalen Käufer beauftragen einen unabhängigen Anwalt, der üblicherweise:
Haben Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht (Poder Notarial) erteilt, können diese Schritte häufig abgeschlossen werden, ohne dass Sie nach der Unterzeichnung der Escritura Pública in Spanien bleiben müssen.
Bitten Sie Ihren Anwalt vor dem Notartermin um eine detaillierte Abschlusskostenaufstellung (Completion Statement).
Diese sollte klar ausweisen:
So können Sie rechtzeitig den korrekten Gesamtbetrag nach Spanien überweisen.
Wie viele andere Länder erhebt auch Spanien Steuern auf bestimmte Immobilientransaktionen, um öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren.
Die Grunderwerbsteuer ist eine regionale Steuer, sodass die Einnahmen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft zufließen, in der sich die Immobilie befindet.
Für Käufer in Benissa bedeutet dies, dass die Steuer von der Comunitat Valenciana verwaltet wird und nicht von der Gemeinde Benissa.
Für Käufer sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Ja.
Wenn Sie eine ITP-pflichtige Bestandsimmobilie in Benissa erwerben, fällt grundsätzlich die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Comunitat Valenciana an.
Unabhängig davon, ob Sie kaufen:
gelten die Vorschriften der Valencianischen Gemeinschaft.
Obwohl Benissa über eigene Bauvorschriften, kommunale Abgaben und Besonderheiten des lokalen Immobilienmarktes verfügt, wird die Grunderwerbsteuer nicht von der Gemeinde, sondern auf regionaler Ebene geregelt.
Die Comunitat Valenciana besteht aus drei Provinzen:
Benissa liegt in der Provinz Alicante.
Deshalb gelten für Käufer dieselben regionalen Vorschriften zur Grunderwerbsteuer wie beispielsweise in:
Spanien ist in Autonome Gemeinschaften unterteilt, die befugt sind, bestimmte Steuern – darunter auch die Grunderwerbsteuer (ITP) – selbst zu regeln.
Das bedeutet:
Deshalb sollte steuerliche Beratung für andere Regionen Spaniens niemals automatisch auf Benissa übertragen werden.
Hinweis
Viele Artikel im Internet erläutern die Grunderwerbsteuer, ohne die jeweilige Autonome Gemeinschaft zu nennen. Achten Sie deshalb stets darauf, dass sich die Informationen ausdrücklich auf die Comunitat Valenciana beziehen, da Steuersätze und Steuervergünstigungen in anderen Regionen Spaniens abweichen können.
Die meisten Bestandswohnungen in Benissa werden von Privatpersonen verkauft und unterliegen daher in der Regel der Grunderwerbsteuer (ITP).
Sie sind besonders beliebt bei Käufern von Ferienimmobilien sowie Investoren, die Mieteinnahmen erzielen möchten.
Freistehende Villen entlang der Benissa Costa, darunter in San Jaime, Fanadix, Buenavista und La Fustera, werden überwiegend als Bestandsimmobilien verkauft.
Daher fällt in den meisten Fällen ITP an.
Auch traditionelle Landhäuser und Fincas in Pedramala, Benimarco und den ländlichen Gebieten rund um Benissa unterliegen beim Verkauf durch Privatpersonen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.
Bei ländlichen Immobilien sind jedoch häufig zusätzliche rechtliche Prüfungen erforderlich, beispielsweise hinsichtlich:
Diese Prüfungen sind zwar von der Steuer unabhängig, bilden jedoch einen wesentlichen Bestandteil eines sicheren Immobilienkaufs im ländlichen Raum.
Lokaler Expertenhinweis
Benissa verfügt über einen der vielfältigsten Immobilienmärkte an der nördlichen Costa Blanca. Während die Regelungen zur Grunderwerbsteuer in der gesamten Valencianischen Gemeinschaft identisch sind, ist die rechtliche Due Diligence bei einer traditionellen Finca oft deutlich umfangreicher als bei einer modernen Villa oder Eigentumswohnung. Käufer ländlicher Immobilien sollten daher ausreichend Zeit für diese zusätzlichen Prüfungen vor dem Notartermin einplanen.
Stadthäuser im historischen Zentrum von Benissa werden in der Regel als Bestandsimmobilien verkauft und unterliegen deshalb üblicherweise der ITP.
Privat verkaufte städtische oder ländliche Baugrundstücke können ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Die steuerliche Behandlung hängt jedoch vom Verkäufer und von der rechtlichen Ausgestaltung der Transaktion ab. Eine unabhängige anwaltliche Beratung ist deshalb vor Vertragsabschluss besonders wichtig.
Auch Gewerbeobjekte wie:
können – je nach Art der Transaktion – der Grunderwerbsteuer unterliegen.
| Immobilientyp | Üblicherweise ITP-pflichtig? |
|---|---|
| Apartment | Ja |
| Villa | Ja |
| Stadthaus | Ja |
| Traditionelle Finca | Ja |
| Gewerbeimmobilie | Ja |
| Baugrundstück | Meist ja, abhängig von der Transaktion |
| Neubau direkt vom Bauträger | In der Regel IVA statt ITP |
Eine der häufigsten Fragen von Immobilienkäufern lautet:
„Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Benissa?“
Die Antwort richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Comunitat Valenciana.
Da sich Steuersätze und Steuervergünstigungen ändern können, sollten Käufer die aktuell geltenden Regelungen kurz vor dem Notartermin stets mit ihrem Anwalt überprüfen.
Für die meisten Käufe von Bestandsimmobilien in Benissa gilt der allgemeine Grunderwerbsteuersatz der Valencianischen Gemeinschaft.
Die Steuer wird auf den steuerlich maßgeblichen Wert der Immobilie nach den am Tag der Beurkundung geltenden gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Redaktioneller Hinweis
Die Grunderwerbsteuersätze werden regelmäßig überprüft und können durch regionale Gesetzesänderungen angepasst werden. Verlassen Sie sich daher nicht auf veraltete Informationen im Internet, sondern lassen Sie den aktuell gültigen Steuersatz vor der Unterzeichnung der Escritura Pública immer von Ihrem unabhängigen Anwalt oder Steuerberater bestätigen.
Die Valencianische Gemeinschaft hat in verschiedenen Zeiträumen ermäßigte Grunderwerbsteuersätze für bestimmte Käufergruppen oder Transaktionen eingeführt.
Ob eine Ermäßigung möglich ist, hängt von der jeweils geltenden Gesetzgebung ab und kann unter anderem abhängig sein von:
Ermäßigte Steuersätze gelten niemals automatisch und sollten stets durch Ihren Rechtsberater bestätigt werden.
Einige Transaktionen können nach aktueller Gesetzgebung einer abweichenden steuerlichen Behandlung unterliegen oder von besonderen Steuervergünstigungen profitieren.
Hierzu zählen beispielsweise:
Da diese Vorschriften komplex sind und sich ändern können, ist eine professionelle rechtliche Beratung unerlässlich.
Ja.
Die Grunderwerbsteuer wird durch regionale Gesetzgebung geregelt und kann durch zukünftige Reformen angepasst werden.
Vor dem Kaufabschluss sollten Sie daher unbedingt:
Häufiger Fehler
Manche Käufer kalkulieren ihre Kaufnebenkosten anhand von Steuersätzen aus mehreren Jahre alten Artikeln. Da sich die Gesetzgebung ändern kann, sollten Sie sich stets auf aktuelle professionelle Beratung verlassen und nicht auf veraltete Informationen aus dem Internet.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Gilt die Grunderwerbsteuer in Benissa? | Ja, für die meisten Bestandsimmobilien. |
| Wer bezahlt sie? | Der Käufer. |
| Ist sie in ganz Spanien gleich? | Nein. Jede Autonome Gemeinschaft hat eigene Regelungen. |
| Ist sie im Kaufpreis enthalten? | Nein. Sie gehört zu den Erwerbsnebenkosten. |
| Können sich die Steuersätze ändern? | Ja. Vor dem Kauf sollten stets die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen geprüft werden. |
Beim Kauf der meisten Bestandsimmobilien in Benissa wird die Grunderwerbsteuer (ITP) berechnet, indem der zum Zeitpunkt des Notartermins geltende Steuersatz der Comunitat Valenciana auf den steuerlich maßgeblichen Wert der Immobilie angewendet wird.
Obwohl die Berechnung auf den ersten Blick einfach erscheint, ist die Ermittlung des maßgeblichen steuerlichen Wertes häufig komplexer, als viele Käufer erwarten.
Der Immobilienkauf gehört meist zu den größten finanziellen Investitionen im Leben. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, wie sich die Grunderwerbsteuer zusammensetzt.
Viele internationale Käufer gehen davon aus, dass die Steuer ausschließlich auf Grundlage des vereinbarten Kaufpreises berechnet wird. Zwar spielt der Kaufpreis eine wichtige Rolle, jedoch berücksichtigt das spanische Steuerrecht zusätzlich den steuerlich relevanten Immobilienwert nach den jeweils geltenden regionalen Vorschriften.
Ihr Anwalt berechnet den fälligen Betrag in der Regel vor dem Notartermin und erläutert Ihnen die Berechnungsgrundlage.
Einer der häufigsten Irrtümer betrifft den Unterschied zwischen Kaufpreis und steuerlichem Wert.
Der Kaufpreis ist der Betrag, auf den sich Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag geeinigt haben.
Der steuerliche Wert ist der Wert, auf dessen Grundlage die Grunderwerbsteuer nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet wird.
Je nach den Umständen und der zum Kaufzeitpunkt geltenden Gesetzgebung kann die spanische Steuerbehörde den angegebenen Wert überprüfen, wenn sie der Auffassung ist, dass dieser nicht dem maßgeblichen steuerlichen Wert entspricht.
Aus diesem Grund ist eine unabhängige rechtliche Beratung besonders wichtig.
Ihr Anwalt sorgt dafür, dass:
Warnung
Ein falsch deklarierter Kaufpreis oder das Vertrauen auf veraltete Informationen kann zu Nachforderungen der Steuerbehörden, gesetzlichen Verzugszinsen und möglichen Sanktionen führen. Geben Sie daher immer den tatsächlichen Kaufpreis an und folgen Sie den Empfehlungen Ihres unabhängigen Rechtsanwalts.
Der steuerliche Wert stellt sicher, dass die Grunderwerbsteuer entsprechend den spanischen Steuervorschriften korrekt berechnet wird.
Für Käufer bedeutet dies vor allem:
Wenn Sie dies bereits vor dem Notartermin verstehen, vermeiden Sie unangenehme Überraschungen nach dem Eigentumsübergang.
Die folgenden Beispiele dienen ausschließlich zur Veranschaulichung der Erwerbsnebenkosten.
Da sich sowohl Steuergesetze als auch Steuersätze ändern können, stellen diese Beispiele keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Ein britisches Ehepaar kauft eine Bestandswohnung mit Meerblick.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 275.000 € |
| Grunderwerbsteuer | Berechnung nach dem jeweils geltenden Steuersatz der Comunitat Valenciana |
| Anwaltskosten | Zusätzlich |
| Notarkosten | Zusätzlich |
| Grundbuchkosten | Zusätzlich |
| Gesamtbudget | Kaufpreis zuzüglich aller Erwerbsnebenkosten |
Neben der Grunderwerbsteuer sollten Käufer außerdem Folgendes einkalkulieren:
Eine Familie kauft eine freistehende Villa als Ferienhaus.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis | 650.000 € |
| Grunderwerbsteuer | Gemäß den geltenden regionalen Vorschriften |
| Anwaltskosten | Zusätzlich |
| Grundbuchkosten | Zusätzlich |
| Notarkosten | Zusätzlich |
| Hypothekenkosten | Falls zutreffend |
Vor dem Kaufabschluss sollten die Käufer außerdem prüfen lassen:
Ein internationaler Käufer erwirbt eine hochwertige Villa mit Meerblick.
Obwohl die Grunderwerbsteuer nach denselben gesetzlichen Grundsätzen berechnet wird, erfordern hochwertige Immobilienkäufe häufig eine umfassendere Planung.
Zusätzliche professionelle Beratung kann beispielsweise sinnvoll sein in Bezug auf:
Beim Kauf hochwertiger Immobilien sind häufig mehrere Fachberater beteiligt als bei gewöhnlichen Wohnimmobilien.
Ein Investor kauft eine traditionelle Finca mit landwirtschaftlicher Fläche.
Neben der Grunderwerbsteuer sollte die Due Diligence insbesondere folgende Punkte umfassen:
Diese Prüfungen sind beim Kauf ländlicher Immobilien in Benissa besonders wichtig.
Lokaler Expertenhinweis
Viele Landhäuser rund um Pedramala und Benimarco wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg erweitert oder umgebaut. Dies trägt zwar wesentlich zu ihrem Charme bei, dennoch sollten Käufer sicherstellen, dass sämtliche Gebäude, Anbauten und Pools im Rahmen der rechtlichen Due Diligence sorgfältig überprüft wurden.
Jeder Immobilienkauf ist unterschiedlich. Eine typische Abschlusskostenaufstellung (Completion Statement) enthält jedoch meist folgende Positionen:
| Kosten | Enthalten |
|---|---|
| Kaufpreis | ✓ |
| Grunderwerbsteuer | ✓ |
| Anwaltskosten | ✓ |
| Notarkosten | ✓ |
| Grundbuchkosten | ✓ |
| Hypothekenkosten (falls zutreffend) | ✓ |
| Immobilienbewertung | Falls erforderlich |
| Kosten für den Währungsumtausch | Falls zutreffend |
Diese Aufstellung ermöglicht es Käufern, den korrekten Gesamtbetrag rechtzeitig vor dem Notartermin zu überweisen.
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie sämtliche Erwerbsnebenkosten berücksichtigt haben.
□ Maximales Gesamtbudget berechnen.
□ Grunderwerbsteuer einkalkulieren.
□ Anwaltskosten berücksichtigen.
□ Notarkosten einplanen.
□ Grundbuchkosten berücksichtigen.
□ Hypothekenkosten einplanen (falls Finanzierung).
□ Gebühren für den Währungsumtausch berücksichtigen.
□ Eine schriftliche Abschlusskostenaufstellung anfordern.
Zu wissen, wann die Grunderwerbsteuer fällig wird, ist ebenso wichtig wie zu verstehen, wie sie berechnet wird.
Glücklicherweise beauftragen die meisten internationalen Käufer einen unabhängigen Anwalt, der den gesamten Ablauf übernimmt.
Das Eigentum an einer Immobilie geht offiziell auf den Käufer über, wenn die Escritura Pública vor einem spanischen Notar unterzeichnet wird.
Beim Notartermin:
Viele Käufer glauben, der Immobilienkauf sei mit dem Notartermin abgeschlossen. Tatsächlich folgen danach jedoch noch mehrere wichtige Verwaltungsschritte.
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel nicht während des Notartermins bezahlt.
Stattdessen muss sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist der Comunitat Valenciana nach dem Kaufabschluss erklärt und bezahlt werden.
Ihr Anwalt sorgt normalerweise dafür, dass diese Frist eingehalten wird – vorausgesetzt, Sie haben ihm vor dem Notartermin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Wichtig
Vor dem Notartermin fordert Ihr Anwalt in der Regel den Gesamtbetrag an, der zur Begleichung der geschätzten Grunderwerbsteuer sowie sämtlicher weiterer Erwerbsnebenkosten erforderlich ist.
Nach dem Kaufabschluss übernimmt Ihr Anwalt normalerweise folgende Schritte:
Haben Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht (Poder Notarial) erteilt, kann dieser gesamte Ablauf häufig durchgeführt werden, ohne dass Sie erneut nach Spanien reisen müssen.
Obwohl jeder Immobilienkauf unterschiedlich ist, benötigt Ihr Anwalt in der Regel folgende Dokumente:
| Dokumente des Käufers | Unterlagen zur Immobilie |
|---|---|
| Reisepass | Escritura Pública (Eigentumsurkunde) |
| NIE-Nummer | Nota Simple |
| Nachweis der finanziellen Mittel | Energieausweis (falls erforderlich) |
| Hypothekenzusage | Aktueller IBI-Bescheid |
| Vollmacht (falls vorhanden) | Bewohnbarkeitsbescheinigung (falls erforderlich) |
Eine verspätete Zahlung kann folgende Konsequenzen haben:
Wenn Sie vermuten, dass eine Frist versäumt wurde, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen.
Häufiger Irrtum
Manche Käufer gehen davon aus, dass der Notar die Grunderwerbsteuer automatisch bezahlt. Tatsächlich bleibt die gesetzliche Zahlungspflicht immer beim Käufer – auch dann, wenn der gesamte Ablauf vom Anwalt abgewickelt wird.
| Phase | Was passiert? |
|---|---|
| Reservierungsvertrag | Zahlung der Reservierungsgebühr |
| Rechtliche Due Diligence | Prüfung der Immobilie |
| Privater Kaufvertrag | Vertragsbedingungen werden vereinbart |
| Hypothekenzusage (falls erforderlich) | Finanzierung wird bestätigt |
| Notartermin | Eigentumsübertragung |
| Einreichung der Grunderwerbsteuer | Innerhalb der gesetzlichen Frist |
| Grundbucheintragung | Käufer wird als Eigentümer eingetragen |
| Ummeldung der Versorgungsverträge | Strom, Wasser usw. werden auf den Käufer übertragen |
Eine der größten Unsicherheiten internationaler Immobilienkäufer betrifft den Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer (ITP) und Mehrwertsteuer (IVA).
Glücklicherweise ist die Unterscheidung in den meisten Fällen unkompliziert.
Wenn Sie eine bestehende Immobilie von einer Privatperson erwerben, unterliegt der Kauf in der Regel:
der Grunderwerbsteuer (ITP)
Dazu gehören beispielsweise:
Dies ist der häufigste Fall beim Immobilienkauf in Benissa.
Erwerben Sie eine neu errichtete Immobilie direkt vom Bauträger, fällt in der Regel an:
Mehrwertsteuer (IVA)
Je nach der zum Kaufzeitpunkt geltenden Gesetzgebung kann zusätzlich die Stempelsteuer (AJD – Actos Jurídicos Documentados) erhoben werden.
Die AJD (Actos Jurídicos Documentados) ist eine eigenständige Steuer, die auf bestimmte beurkundete Rechtsgeschäfte erhoben werden kann.
Sie betrifft insbesondere:
Da sich die gesetzlichen Vorschriften ändern können, wird Ihr Anwalt prüfen, ob die AJD auf Ihren Immobilienkauf Anwendung findet.
| Art des Immobilienkaufs | Üblicherweise anfallende Steuer |
|---|---|
| Bestandswohnung | Grunderwerbsteuer (ITP) |
| Bestandsvilla | Grunderwerbsteuer (ITP) |
| Bestandsfinca | Grunderwerbsteuer (ITP) |
| Bestandsstadthaus | Grunderwerbsteuer (ITP) |
| Privat verkauftes Baugrundstück | Abhängig von der Transaktion |
| Neubau vom Bauträger | Mehrwertsteuer (IVA) und gegebenenfalls AJD |
| Frage | ITP | IVA |
|---|---|---|
| Gilt normalerweise für Bestandsimmobilien? | ✓ | ✗ |
| Gilt normalerweise für Neubauten? | ✗ | ✓ |
| Wird vom Käufer bezahlt? | ✓ | ✓ |
| Hängt von der jeweiligen Transaktion ab? | ✓ | ✓ |
Empfehlung unserer Experten
Bevor Sie eine Reservierungsgebühr zahlen, sollten Sie Ihren unabhängigen Anwalt ausdrücklich bestätigen lassen, welche Steuern auf Ihren Immobilienkauf anfallen und sich eine schriftliche Aufstellung sämtlicher Erwerbsnebenkosten geben lassen. Wer die vollständigen Gesamtkosten von Anfang an kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen im weiteren Kaufprozess.
Die Grunderwerbsteuer (ITP) ist nur ein Bestandteil der gesamten Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf in Benissa.
Käufer sollten zusätzlich folgende Kosten berücksichtigen:
Als allgemeine Orientierung kalkulieren Käufer einer Bestandsimmobilie in der Comunitat Valenciana häufig mit etwa 11–13 % zusätzlich zum Kaufpreis, um sämtliche Steuern und Erwerbsnebenkosten abzudecken. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von der jeweiligen Immobilie, der Finanzierung und den individuellen Umständen ab.
Beim Immobilienkauf geht es um weit mehr als nur um den vereinbarten Kaufpreis.
Ganz gleich, ob Sie ein modernes Apartment in La Fustera, eine Luxusvilla in San Jaime oder eine traditionelle Finca in Pedramala erwerben – sämtliche Nebenkosten sollten bereits vor Unterzeichnung des Reservierungsvertrags bekannt sein.
Eine sorgfältige Budgetplanung hilft Ihnen dabei:
Jeder Immobilienkauf in Spanien muss vor einem spanischen Notar beurkundet werden.
Der Notar ist ein unabhängiger Amtsträger und verantwortlich für:
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich unter anderem nach:
Obwohl sie nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, gehören sie zu jedem Immobilienkauf in Spanien.
Nach dem Kaufabschluss wird die Escritura Pública beim spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingereicht. Die Eintragung im Grundbuch bietet dem Käufer einen wichtigen rechtlichen Schutz, da sie:
Die Grundbuchgebühren sind von den Notarkosten getrennt und richten sich nach den gesetzlich festgelegten Gebührenordnungen.
Beim Immobilienkauf in Spanien – insbesondere für internationale Käufer – wird die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts dringend empfohlen.
Ein Anwalt unterstützt Sie in der Regel bei:
Bei ländlichen Immobilien in Benimarco, Pedramala und anderen Gebieten rund um Benissa sind häufig zusätzliche Prüfungen sinnvoll, unter anderem hinsichtlich:
Experten-Tipp
Wählen Sie einen Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und nicht gleichzeitig für den Verkäufer oder Bauträger tätig ist. Eine unabhängige Rechtsberatung gehört zu den sinnvollsten Investitionen beim Immobilienkauf in Spanien.
Wenn Sie den Kauf Ihrer Immobilie mit einer spanischen Hypothek finanzieren, können zusätzliche Kosten entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
Die Finanzierungskosten unterscheiden sich je nach Kreditinstitut und Hypothekenmodell. Lassen Sie sich daher vor einer Entscheidung immer eine individuelle Kostenaufstellung erstellen.
Außerdem sollten Käufer beachten, dass spanische Banken Steuern und Erwerbsnebenkosten in der Regel nicht mitfinanzieren. Diese Ausgaben müssen üblicherweise aus Eigenmitteln bezahlt werden.
Vor der Genehmigung einer Hypothek verlangt die Bank in den meisten Fällen ein unabhängiges Wertgutachten.
Die Bewertung dient unter anderem dazu:
Auch Käufer ohne Finanzierung beauftragen gelegentlich freiwillig ein Gutachten – insbesondere beim Kauf hochwertiger Immobilien oder traditioneller Fincas.
Viele internationale Käufer überweisen größere Beträge aus:
nach Spanien in Euro.
Bereits geringe Wechselkursschwankungen können den endgültigen Kaufpreis erheblich beeinflussen.
Eine frühzeitige Planung der Geldüberweisung kann helfen, Wechselkursrisiken kurz vor dem Notartermin zu reduzieren.
Die Kaufnebenkosten sollten nicht mit den laufenden jährlichen Kosten einer Immobilie verwechselt werden.
Nach dem Kauf können unter anderem folgende Ausgaben anfallen:
Wer diese laufenden Verpflichtungen bereits vor dem Kauf kennt, kann seine langfristige Finanzplanung wesentlich realistischer gestalten.
| Kosten | Üblicherweise erforderlich? | Zeitpunkt der Zahlung |
|---|---|---|
| Kaufpreis | ✓ | Beim Notartermin |
| Grunderwerbsteuer (ITP) | ✓ Bei Bestandsimmobilien | Nach dem Notartermin innerhalb der gesetzlichen Frist |
| Mehrwertsteuer (IVA) | ✓ Bei Neubauten | Beim Notartermin |
| Stempelsteuer (AJD) | Bei bestimmten Käufen | Beim oder nach dem Notartermin |
| Notarkosten | ✓ | Beim Notartermin |
| Grundbuchgebühren | ✓ | Nach dem Notartermin |
| Anwaltskosten | Dringend empfohlen | Während des gesamten Kaufprozesses |
| Hypothekenkosten | Falls Finanzierung | Vor bzw. beim Notartermin |
| Immobilienbewertung | Häufig bei Hypotheken | Vor Genehmigung der Finanzierung |
| Kosten für den Währungsumtausch | Internationale Käufer | Vor dem Notartermin |
Wichtig
Bitten Sie Ihren Anwalt einige Tage vor dem Notartermin um eine schriftliche Abschlusskostenaufstellung (Completion Statement). Darin sollten sämtliche zu erwartenden Zahlungen enthalten sein, damit am Tag der Beurkundung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedliche Käufer ihre Gesamtkosten beim Immobilienkauf in Benissa kalkulieren könnten.
Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.
Standort: San Jaime
Das Ehepaar möchte die Immobilie als Ferienhaus nutzen und mehrere Monate pro Jahr an der Costa Blanca verbringen.
| Position | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Kaufpreis | 350.000 € |
| Grunderwerbsteuer | Gemäß dem jeweils geltenden Steuersatz der Comunitat Valenciana |
| Anwaltskosten | Zusätzlich |
| Notarkosten | Zusätzlich |
| Grundbuchgebühren | Zusätzlich |
| Währungsumtausch | Abhängig vom Anbieter |
| Gesamtbudget | Kaufpreis zuzüglich aller Erwerbsnebenkosten |
Standort: La Fustera
Die Familie möchte die Wohnung hauptsächlich während der Ferien nutzen und gelegentlich vermieten.
Zusätzlich zu den Erwerbsnebenkosten sollten folgende laufenden Kosten eingeplant werden:
Vor dem Kaufabschluss sollte der Anwalt außerdem prüfen:
Standort: Buenavista**
Die Käufer möchten ihren dauerhaften Wohnsitz nach Spanien verlegen.
Neben den eigentlichen Kaufkosten empfiehlt sich eine professionelle Beratung zu folgenden Themen:
Eine frühzeitige Planung erleichtert den späteren Umzug nach Spanien erheblich.
Standort: Pedramala
Der Investor erwirbt eine Finca mit landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Zur rechtlichen Due Diligence gehören insbesondere:
Lokaler Expertenhinweis
Zwei Landhäuser mit identischem Kaufpreis können einen völlig unterschiedlichen Umfang an rechtlichen Prüfungen erfordern. Traditionelle Fincas benötigen häufig deutlich umfangreichere Due-Diligence-Prüfungen als moderne Apartments oder neu gebaute Villen.
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie einen Reservierungsvertrag unterschreiben.
□ Maximales Kaufbudget berechnen.
□ Grunderwerbsteuer berücksichtigen.
□ Sämtliche Erwerbsnebenkosten einplanen.
□ Unabhängigen Anwalt beauftragen.
□ Hypothekenzusage bestätigen lassen (falls erforderlich).
□ Währungsumtausch organisieren.
□ Schriftliche Abschlusskostenaufstellung anfordern.
□ Laufende Eigentümerkosten verstehen.
□ Sämtliche rechtlichen Unterlagen prüfen.
Selbst erfahrene internationale Käufer unterschätzen gelegentlich die Komplexität eines Immobilienkaufs in Spanien.
Wenn Sie die folgenden Fehler vermeiden, sparen Sie häufig sowohl Zeit als auch Geld.
Viele Käufer gehen davon aus, dass beim Kauf jeder Immobilie automatisch Mehrwertsteuer (IVA) anfällt.
Tatsächlich gilt jedoch:
Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Anwalt immer bestätigen, welche Steuern auf Ihre Immobilientransaktion anwendbar sind.
Sich ausschließlich auf den Angebotspreis zu konzentrieren, gehört zu den häufigsten Fehlern bei der Budgetplanung.
Berücksichtigen Sie zusätzlich:
Auch wenn Ihr Anwalt den gesamten Ablauf in der Regel überwacht, sollten Käufer selbst darauf achten, dass:
Das Versäumen gesetzlicher Fristen kann zusätzliche Kosten verursachen.
Die Grunderwerbsteuer (ITP) ist eine regionale Steuer.
Steuerliche Informationen für Madrid, Andalusien oder Katalonien gelten daher nicht automatisch auch für Benissa.
Verlassen Sie sich ausschließlich auf Informationen, die ausdrücklich für die Comunitat Valenciana gelten.
Dies gehört zu den kostspieligsten Fehlern überhaupt.
Ein Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, kann Probleme erkennen, beispielsweise in Bezug auf:
Diese Prüfungen sind insbesondere bei Villen und traditionellen Fincas unverzichtbar.
Bevor Sie einen Reservierungsvertrag unterschreiben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie:
□ einen unabhängigen Anwalt beauftragt haben.
□ geklärt haben, welche Steuern anfallen.
□ eine detaillierte Aufstellung aller Erwerbsnebenkosten erhalten haben.
□ Ihre Finanzierung bestätigt haben.
□ die Informationen des Grundbuchs geprüft haben.
□ sämtliche Bauunterlagen überprüft haben.
□ die laufenden Eigentümerkosten kennen.
□ ausreichend finanzielle Mittel für den Kaufabschluss eingeplant haben.
□ den Währungsumtausch rechtzeitig organisiert haben.
Empfehlung unserer Experten
Die reibungslosesten Immobilienkäufe sind fast immer diejenigen, die sorgfältig vorbereitet wurden. Wenn Sie Ihr Gesamtbudget kennen, sich unabhängig rechtlich beraten lassen und bereits vor Vertragsunterzeichnung eine umfassende Due Diligence durchführen, reduzieren Sie das Risiko unerwarteter Probleme erheblich.
Wenn Sie den Kaufprozess in Spanien noch besser verstehen möchten, empfehlen wir Ihnen außerdem folgende Leitfäden:
Die Grunderwerbsteuer (ITP – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) ist eine regionale Steuer, die beim Kauf einer Bestandsimmobilie von einem privaten Verkäufer in Spanien in der Regel anfällt.
In Benissa richtet sie sich nach den Vorschriften der Comunitat Valenciana und stellt einen der größten Posten der Erwerbsnebenkosten dar.
Die Höhe der Steuer hängt ab von:
Da sich steuerliche Vorschriften ändern können, sollten Sie sich den aktuell geltenden Steuersatz vor dem Kaufabschluss immer von Ihrem unabhängigen Anwalt bestätigen lassen.
Nein.
Die Grunderwerbsteuer ist eine regionale Steuer.
Jede Autonome Gemeinschaft Spaniens kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigene:
festlegen.
Aus diesem Grund gelten Informationen für Madrid, Andalusien oder Katalonien nicht automatisch auch für Benissa.
Ja.
Ganz gleich, ob Sie aus:
gelten beim Kauf einer entsprechenden Bestandsimmobilie in Benissa grundsätzlich dieselben Vorschriften.
Ihre Staatsangehörigkeit beeinflusst die Verpflichtung zur Zahlung der ITP normalerweise nicht.
Ja.
Die meisten internationalen Käufer beauftragen einen unabhängigen Anwalt, der:
Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, können diese Schritte häufig vollständig ohne Ihre Anwesenheit in Spanien durchgeführt werden.
Die Grunderwerbsteuer muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach dem Kaufabschluss in der Comunitat Valenciana erklärt und bezahlt werden.
Ihr Anwalt übernimmt dies normalerweise für Sie, sofern ihm die erforderlichen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden.
Das Modelo 600 ist das offizielle spanische Steuerformular, das üblicherweise zur Anmeldung und Zahlung der Grunderwerbsteuer (ITP) verwendet wird.
Ihr Anwalt erstellt und übermittelt dieses Formular normalerweise im Rahmen der Abwicklung nach dem Notartermin.
Unter normalen Umständen nein.
Nach ordnungsgemäß abgeschlossenem Kauf und korrekter Zahlung der Steuer erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung.
Wird ein Kauf rückgängig gemacht oder liegen außergewöhnliche Umstände vor, hängt die steuerliche Behandlung von der jeweils geltenden Gesetzgebung und dem konkreten Sachverhalt ab. In solchen Fällen sollte immer ein unabhängiger Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultiert werden.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wenn Sie eine Kapitalanlage erwerben oder die Immobilie über eine Gesellschaft kaufen, sollten Sie sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten lassen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Ob Grunderwerbsteuer (ITP), Mehrwertsteuer (IVA) oder eine andere Steuer anfällt, hängt unter anderem ab von:
Grundstückskäufe sollten deshalb stets von einem unabhängigen Rechtsanwalt geprüft werden, bevor Verträge unterzeichnet werden.
In der Regel nicht.
Für die meisten Wohnimmobilien gilt:
| Immobilientyp | Üblicherweise anfallende Steuer |
|---|---|
| Bestandsimmobilie | Grunderwerbsteuer (ITP) |
| Neubau direkt vom Bauträger | Mehrwertsteuer (IVA), gegebenenfalls zusätzlich AJD |
Möglicherweise.
Die Comunitat Valenciana hat zu verschiedenen Zeitpunkten ermäßigte Steuersätze für bestimmte Käufergruppen oder Transaktionen eingeführt.
Ob Sie Anspruch darauf haben, richtet sich nach der zum Kaufzeitpunkt geltenden Gesetzgebung und sollte immer durch Ihren Rechtsberater geprüft werden.
Obwohl jeder Immobilienkauf unterschiedlich ist, benötigt Ihr Anwalt in der Regel:
Ja.
Nach spanischem Steuerrecht kann die Steuerbehörde den erklärten steuerlichen Wert einer Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen überprüfen.
Ihr Anwalt wird Sie dazu beraten, welcher Wert entsprechend der für Ihren Kauf geltenden Gesetzgebung korrekt angegeben werden sollte.
In vielen Fällen nein.
Spanische Banken finanzieren üblicherweise nur einen bestimmten Prozentsatz des Immobilienwertes und nicht die anfallenden Steuern sowie die Erwerbsnebenkosten.
Käufer sollten deshalb sicherstellen, dass ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, um diese zusätzlichen Kosten separat zu bezahlen.
Nein.
Der Brexit verändert nichts an der Verpflichtung, beim Kauf einer entsprechenden Bestandsimmobilie in Benissa Grunderwerbsteuer (ITP) zu zahlen.
Käufer aus dem Vereinigten Königreich sollten sich jedoch weiterhin hinsichtlich:
professionell beraten lassen.
Die Grunderwerbsteuer (ITP) zu verstehen, ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Immobilieninvestition in Benissa.
Beim Kauf der meisten Bestandsimmobilien in der Comunitat Valenciana gehört sie zu den größten zusätzlichen Kosten neben dem Kaufpreis. Wer weiß, wann sie anfällt, wer sie bezahlen muss, wie sie berechnet wird und wann sie zu entrichten ist, kann sein Budget realistisch planen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Ganz gleich, ob Sie kaufen:
eine sorgfältige Vorbereitung und eine unabhängige professionelle Beratung bleiben unverzichtbar.
Jeder Immobilienkauf ist einzigartig. Ländliche Immobilien erfordern häufig umfangreichere rechtliche Prüfungen, Finanzierungen unterscheiden sich von Käufer zu Käufer und steuerliche Vorschriften können sich im Laufe der Zeit ändern.
Die Beratung durch einen erfahrenen unabhängigen Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung eines Vertrags gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, um Ihre Investition zu schützen.
Letztlich sollte der Kauf einer Immobilie in Benissa eine spannende und positive Erfahrung sein – keine stressige. Wenn Sie bereits vor Abgabe eines Kaufangebots sämtliche Erwerbsnebenkosten kennen, schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf – von der Reservierung über den Notartermin bis hin zur Eintragung im Grundbuch.
Dieser Leitfaden wurde von Telio Homes erstellt, einem Immobilienunternehmen, das sich auf Benissa und die Costa Blanca Nord spezialisiert hat.
Er dient ausschließlich der allgemeinen Information für Immobilienkäufer und beschreibt die Verfahren, die beim Immobilienkauf in der Comunitat Valenciana üblicherweise Anwendung finden.
Dieser Leitfaden stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gesetzliche Vorschriften, Steuersätze und Verwaltungsverfahren können sich ändern und individuelle Umstände unterscheiden sich von Fall zu Fall.
Vor dem Abschluss eines Immobilienkaufs sollten Käufer daher stets einen unabhängigen Rechtsanwalt oder qualifizierten Steuerberater konsultieren.
Der Kauf einer Immobilie im Ausland kann komplex erscheinen – insbesondere dann, wenn Sie mit dem spanischen Rechtssystem oder dem lokalen Immobilienmarkt noch nicht vertraut sind.
Telio Homes begleitet Käufer während des gesamten Kaufprozesses – von der Suche nach der passenden Immobilie über die Erklärung sämtlicher Erwerbsnebenkosten bis hin zur sicheren und transparenten Abwicklung des Immobilienkaufs.
Ganz gleich, ob Sie ein Apartment mit Meerblick, eine Luxusvilla, eine traditionelle Finca oder ein Baugrundstück suchen – wir beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen beim Immobilienkauf in Benissa zu treffen.