Der Besitz einer Immobilie in Benissa ist für viele internationale Käufer ein lang gehegter Traum. Ob Sie eine Villa in La Fustera, ein Apartment in San Jaime, eine traditionelle Finca in Pedramala oder ein Ferienhaus an der Benissa Costa besitzen – mit dem Eigentum gehen nicht nur die Vorzüge eines Hauses an der Costa Blanca einher, sondern auch bestimmte rechtliche und steuerliche Verpflichtungen.
Eine der am häufigsten missverstandenen Verpflichtungen ist die Nichtresidentensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR). Viele ausländische Eigentümer sind überrascht, dass sie jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen – selbst dann, wenn ihre Immobilie niemals vermietet wurde und keinerlei Mieteinnahmen erzielt hat.
Dadurch entstehen häufig Fragen wie:
Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Als Immobilienexperten für Benissa sprechen wir regelmässig mit internationalen Käufern und Eigentümern, die mit dem spanischen Steuersystem nicht vertraut sind. Viele glauben, dass mit der Zahlung der IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) alle jährlichen Steuerpflichten erfüllt sind. Andere sind überzeugt, dass die IRNR ausschliesslich Vermieter betrifft. Beide Annahmen können zu unnötigen Problemen und vermeidbaren Kosten führen.
Dieser Leitfaden wurde erstellt, um ausländischen Immobilienbesitzern in Benissa und an der nördlichen Costa Blanca verständliche, praxisnahe und aktuelle Informationen bereitzustellen. Neben der Erklärung der gesetzlichen Grundlagen zeigen wir anhand typischer Beispiele aus La Fustera, Fanadix, Buenavista, Benimarco, Pedramala, San Jaime und Benissa Costa, wie die Vorschriften in der Praxis angewendet werden.
Nach der Lektüre dieses Leitfadens wissen Sie:
Wichtig
Dieser Leitfaden dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die spanischen Steuervorschriften können sich ändern und jede persönliche Situation ist unterschiedlich. Prüfen Sie vor der Abgabe einer Steuererklärung stets die aktuellen Informationen der Agencia Tributaria oder lassen Sie sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten.
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Was ist die IRNR? | Die spanische Einkommensteuer für Nichtresidenten. |
| Wer muss sie zahlen? | Viele ausländische Eigentümer von Immobilien in Spanien. |
| Muss ich zahlen, wenn ich nie vermiete? | In vielen Fällen ja – aufgrund der sogenannten Eigennutzungsbesteuerung (fiktive Einkünfte). |
| Welches Formular wird verwendet? | Modelo 210. |
| Ist das dasselbe wie die IBI? | Nein. Die IBI ist eine kommunale Grundsteuer, die IRNR ist eine staatliche Einkommensteuer. |
| Muss jeder Miteigentümer separat erklären? | In der Regel ja. |
| Können Kosten abgezogen werden? | Bei Vermietung können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähige Kosten berücksichtigt werden. |
| Sollte ich Unterlagen aufbewahren? | Ja. Steuererklärungen, Zahlungsnachweise und Belege sollten sorgfältig archiviert werden. |
Die Nichtresidentensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR) ist die spanische Einkommensteuer für Personen, die nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, aber dort Einkünfte erzielen oder Eigentum besitzen. Bei Immobilienbesitzern betrifft dies in der Regel entweder tatsächliche Mieteinnahmen oder die sogenannte Eigennutzungsbesteuerung (fiktive Einkünfte), wenn die Immobilie ausschliesslich privat genutzt wird.
Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) regelt die Besteuerung von Einkünften, die nicht in Spanien steuerlich ansässige Personen innerhalb Spaniens erzielen.
Für Immobilienbesitzer betrifft dies hauptsächlich zwei Situationen:
Im Gegensatz zu spanischen Steuerresidenten, die grundsätzlich ihr weltweites Einkommen versteuern, versteuern Nichtresidenten nur Einkünfte, die nach spanischem Steuerrecht in Spanien steuerpflichtig sind.
Für viele internationale Eigentümer entsteht allein durch den Besitz einer Immobilie bereits die Pflicht zur jährlichen Abgabe des Modelo 210.
Eine der häufigsten Fragen lautet:
„Warum muss ich Einkommensteuer zahlen, obwohl ich gar keine Mieteinnahmen habe?“
Der Grund liegt in der sogenannten Eigennutzungsbesteuerung (imputación de rentas inmobiliarias).
Nach spanischem Steuerrecht stellt die private Nutzung einer Zweitimmobilie einen wirtschaftlichen Vorteil dar. Deshalb wird bestimmten Immobilien ein fiktives Einkommen zugerechnet. Auf Grundlage dieses fiktiven Einkommens wird gegebenenfalls die IRNR berechnet.
Wird die Immobilie vermietet, erfolgt die Besteuerung grundsätzlich auf Basis der tatsächlich erzielten Mieteinnahmen.
Obwohl beide Steuern Einkommen betreffen, unterscheiden sie sich deutlich.
| Steuerresident in Spanien | Nichtresident |
| Versteuert grundsätzlich das Welteinkommen | Versteuert nur in Spanien steuerpflichtige Einkünfte |
| Gibt eine IRPF-Steuererklärung ab | Reicht das Modelo 210 ein |
| Es gelten die Vorschriften der IRPF | Es gelten die Vorschriften der IRNR |
Dieser Unterschied ist besonders wichtig für Eigentümer, die ihre Zeit zwischen Spanien und einem anderen Land aufteilen.
Ob jemand als Nichtresident gilt, richtet sich nach dem steuerlichen Wohnsitz, nicht nach der Staatsangehörigkeit.
Grundsätzlich kann eine Person in Spanien steuerlich ansässig sein, wenn sie unter anderem:
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt in der Regel als Nichtresident und unterliegt den Vorschriften der IRNR.
Experten-Tipp
Die steuerliche Ansässigkeit lässt sich nicht allein anhand der Anzahl der Aufenthaltstage bestimmen. Auch Doppelbesteuerungsabkommen und persönliche Umstände können eine Rolle spielen. Wer zwischen mehreren Ländern pendelt, sollte seine steuerliche Situation professionell prüfen lassen.
Häufige Beispiele aus Benissa sind:
Obwohl jede Situation unterschiedlich ist, können für alle diese Eigentümer steuerliche Pflichten in Spanien bestehen.
Nicht unbedingt.
Ob eine Verpflichtung besteht, hängt unter anderem ab von:
In der Praxis sollten die meisten nicht in Spanien ansässigen Eigentümer jedes Jahr prüfen, ob sie zur Abgabe des Modelo 210 verpflichtet sind.
Eine der häufigsten Fragen internationaler Immobilienbesitzer lautet:
„Warum muss ich Einkommensteuer zahlen, wenn ich meine Immobilie überhaupt nicht vermiete?“
Diese Frage ist vollkommen nachvollziehbar – insbesondere für Eigentümer, die ihre Villa in Benissa nur wenige Wochen im Jahr als Ferienhaus nutzen.
Die Antwort liegt im spanischen Steuerrecht.
Unter bestimmten Voraussetzungen betrachtet der Gesetzgeber die private Nutzung einer Zweitimmobilie als einen wirtschaftlichen Vorteil. Dieses Prinzip wird als Eigennutzungsbesteuerung (imputación de rentas inmobiliarias) bezeichnet und ist ein wesentlicher Bestandteil der Nichtresidentensteuer (IRNR).
Wer dieses Konzept versteht, versteht auch, warum viele ausländische Eigentümer jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keinerlei Mieteinnahmen erzielen.
| Nutzung der Immobilie | Übliche steuerliche Behandlung* |
|---|---|
| Ferienhaus nur zur Eigennutzung | Besteuerung über fiktive Einkünfte möglich |
| Ganzjährig vermietete Immobilie | Besteuerung der tatsächlichen Mieteinnahmen |
| Teilweise Eigennutzung und teilweise Vermietung | Unterschiedliche steuerliche Behandlung je nach Nutzungszeitraum |
* Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation und der im jeweiligen Steuerjahr geltenden Gesetzgebung ab.
Der Begriff Eigennutzungsbesteuerung sorgt häufig für Verwirrung, weil der Eigentümer tatsächlich keine Einnahmen erzielt.
Vereinfacht ausgedrückt unterstellt das spanische Steuerrecht bestimmten Wohnimmobilien, die ihrem Eigentümer für private Zwecke zur Verfügung stehen, ein fiktives Einkommen.
Das bedeutet nicht, dass die spanische Steuerbehörde davon ausgeht, Sie hätten Mieteinnahmen erzielt.
Vielmehr handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Berechnungsgrundlage für die IRNR, wenn keine Vermietung stattfindet.
Dieses Prinzip kann beispielsweise gelten für:
Sind Sie steuerlich nicht in Spanien ansässig und steht Ihnen die Immobilie zur privaten Nutzung zur Verfügung, besteht möglicherweise die Verpflichtung zur Abgabe des Modelo 210.
Nach spanischem Steuerrecht stellt eine Zweitimmobilie, die privat genutzt werden kann, einen wirtschaftlichen Vorteil für ihren Eigentümer dar.
Anstatt einen theoretischen Mietwert individuell zu schätzen, verwendet das Gesetz eine standardisierte Berechnung auf Grundlage des Katasterwertes (Valor Catastral).
Dadurch entsteht ein landesweit einheitliches und nachvollziehbares System.
Wichtig ist dabei:
Wussten Sie schon?
Viele ausländische Eigentümer erfahren erst beim Verkauf ihrer Immobilie, dass sie in den vergangenen Jahren IRNR-Erklärungen hätten abgeben müssen. Eine jährliche Überprüfung Ihrer steuerlichen Situation kann spätere Probleme vermeiden.
Die genaue Berechnung erklären wir später ausführlich.
Grundsätzlich läuft sie in vier Schritten ab:
Den Katasterwert (Valor Catastral) der Immobilie ermitteln.
Den gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz anwenden, um die fiktiven Einkünfte zu berechnen.
Den für Ihren steuerlichen Wohnsitz geltenden IRNR-Steuersatz anwenden.
Das Ergebnis über das Modelo 210 innerhalb der geltenden Frist erklären.
Ein Ehepaar mit steuerlichem Wohnsitz in den Niederlanden besitzt eine Villa in La Fustera.
Jedes Jahr:
Trotzdem kann eine Verpflichtung zur Abgabe des Modelo 210 bestehen, da die Immobilie ausschliesslich für die private Nutzung zur Verfügung steht.
Die Steuer wird dabei nicht auf fiktive Mieteinnahmen berechnet, sondern auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Eigennutzungsbesteuerung.
Eine deutsche Familie besitzt eine traditionelle Finca in Pedramala.
Sie nutzt die Immobilie ausschliesslich während der Ferien.
Das Haus wird:
Dennoch kann die jährliche Verpflichtung zur Abgabe der IRNR bestehen.
Gerade Eigentümer von Fincas und ländlichen Immobilien an der Costa Blanca gehen häufig irrtümlich davon aus, dass diese Regelung für sie nicht gilt.
Sobald eine Immobilie vermietet wird, ändert sich die steuerliche Behandlung.
Anstelle der Eigennutzungsbesteuerung werden grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen nach den Vorschriften der IRNR berücksichtigt.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird:
In jedem Fall empfiehlt es sich, folgende Unterlagen sorgfältig aufzubewahren:
Eine saubere Dokumentation erleichtert die Erstellung des Modelo 210 erheblich.
In Benissa werden viele Immobilien insbesondere während der Sommermonate vermietet, vor allem in Gebieten wie:
Viele Eigentümer nutzen ihre Immobilie selbst im Frühjahr und Herbst und vermieten sie während der Hauptsaison im Juli und August.
In diesen Fällen gelten häufig unterschiedliche steuerliche Regelungen für:
Gerade bei gemischter Nutzung empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.
Manche Eigentümer entscheiden sich für eine dauerhafte Vermietung.
Auch hier gilt grundsätzlich die IRNR, allerdings unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen von denen einer ausschliesslich privat genutzten Immobilie.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Diese Themen werden später im Leitfaden ausführlich behandelt.
Dies ist eine der häufigsten Situationen bei Immobilien in Benissa.
Beispiel:
| Zeitraum | Nutzung |
| Januar – März | Eigennutzung |
| April – Juni | Leerstand |
| Juli – August | Ferienvermietung |
| September | Eigennutzung |
| Oktober – Dezember | Leerstand |
In solchen Fällen können unterschiedliche steuerliche Regelungen für die jeweiligen Zeiträume gelten.
Deshalb sollten Eigentümer sorgfältig dokumentieren:
Besitzen Sie eine Immobilie in Benissa?
│
▼
Sind Sie steuerlich in Spanien ansässig?
┌────┴────┐
│ │
Ja Nein
│ │
IRPF IRNR möglich
│ │
▼
Wird die Immobilie vermietet?
┌────┴────┐
│ │
Ja Nein
│ │
Besteuerung Eigennutzungs-
der Miete besteuerung
▼
Modelo 210
Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.
Experten-Tipp
Gehört die Immobilie mehreren Eigentümern, sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass eine einzige Steuererklärung genügt. In den meisten Fällen muss jeder Miteigentümer sein eigenes Modelo 210 entsprechend seinem Eigentumsanteil einreichen.
Für viele ausländische Immobilienbesitzer ist dies der wichtigste Abschnitt des gesamten Leitfadens.
Einer der häufigsten Irrtümer besteht darin, anzunehmen, dass die Nichtresidentensteuer (IRNR) auf Grundlage des Kaufpreises oder des aktuellen Marktwertes der Immobilie berechnet wird.
Tatsächlich basiert die Berechnung in der Regel auf dem Katasterwert (Valor Catastral) sowie auf den gesetzlich festgelegten Prozentsätzen und Steuersätzen, die für das jeweilige Steuerjahr gelten.
Obwohl die Berechnung grundsätzlich nachvollziehbar ist, hängt die endgültige Steuer unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Da sich das spanische Steuerrecht ändern kann, sollten Sie die aktuelle Gesetzeslage stets vor der Abgabe des Modelo 210 überprüfen.
Bei einer ausschliesslich privat genutzten Immobilie erfolgt die Berechnung üblicherweise in vier Schritten:
Wurde die Immobilie vermietet, erfolgt die Berechnung grundsätzlich auf Basis der tatsächlich erzielten Mieteinnahmen und nicht anhand der Eigennutzungsbesteuerung.
Grundlage der Berechnung ist der Katasterwert (Valor Catastral).
Dabei handelt es sich um einen amtlichen Verwaltungswert, der vom spanischen Katasteramt (Catastro) festgelegt wird.
Er darf nicht verwechselt werden mit:
Viele Eigentümer sind überrascht, dass eine Villa mit einem Marktwert von über 900.000 € einen deutlich niedrigeren Katasterwert haben kann.
Den Katasterwert finden Sie normalerweise:
| Position | Beispiel |
|---|---|
| Marktwert | 850.000 € |
| Kaufpreis | 760.000 € |
| Bankbewertung | 810.000 € |
| Katasterwert | 185.000 € |
Für die Berechnung der IRNR wird grundsätzlich der Katasterwert verwendet – nicht der Marktwert.
Häufiger Fehler
Viele Eigentümer verwenden versehentlich den Kaufpreis oder den aktuellen Marktwert anstelle des offiziellen Katasterwertes. Dadurch kann die Steuerberechnung fehlerhaft werden.
Nachdem der Katasterwert feststeht, wird nach den gesetzlichen Vorgaben ein bestimmter Prozentsatz angewendet, um das fiktive Einkommen (Eigennutzungsbesteuerung) zu ermitteln.
Welcher Prozentsatz gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Gegebenheiten der Immobilie.
Wichtig ist:
Nicht der gesamte Katasterwert wird besteuert.
Es wird lediglich ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz als Grundlage für die Berechnung verwendet.
Diese Frage stellen viele Eigentümer.
Der Immobilienmarkt verändert sich laufend.
Würde die Steuer auf Grundlage des tatsächlichen Marktwertes berechnet, müssten Millionen Immobilien regelmässig neu bewertet werden.
Das Katasterwert-System ermöglicht dagegen eine landesweit einheitliche und objektive Berechnung.
Nachdem das fiktive Einkommen berechnet wurde, wird der entsprechende IRNR-Steuersatz angewendet.
Welcher Steuersatz gilt, hängt hauptsächlich ab von:
Dadurch können zwei Eigentümer nahezu identischer Immobilien in Benissa unterschiedlich hohe Steuern zahlen, wenn sie steuerlich in verschiedenen Ländern ansässig sind.
Im nächsten Abschnitt werden die aktuell geltenden Steuersätze ausführlich erläutert.
Der letzte Schritt besteht in der Abgabe des Modelo 210.
Darin werden unter anderem folgende Angaben gemacht:
Viele Eigentümer reichen die Erklärung selbst ein, andere beauftragen einen Steuerberater oder Gestor mit der Abwicklung.
Das folgende Beispiel dient ausschliesslich der Veranschaulichung.
Es stellt keine reale Steuerberechnung dar.
Angenommen wird folgende Situation:
| Position | Beispiel |
| Immobilie | Freistehende Villa in Benissa Costa |
| Eigentümer | Ein Alleineigentümer |
| Nutzung | Ausschliesslich Ferienhaus |
| Vermietung | Keine |
| Katasterwert | 160.000 € |
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich wie folgt:
Schritt 1
Katasterwert übernehmen.
↓
Schritt 2
Den gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz zur Ermittlung des fiktiven Einkommens anwenden.
↓
Schritt 3
Den passenden IRNR-Steuersatz entsprechend der steuerlichen Ansässigkeit anwenden.
↓
Schritt 4
Das Ergebnis im Modelo 210 erklären.
Die tatsächliche Steuer hängt von den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den persönlichen Umständen des Eigentümers ab.
Wichtig
Wurde der Katasterwert kürzlich aktualisiert oder hat während des Steuerjahres ein Eigentümerwechsel stattgefunden, kann sich die Berechnung ändern. In solchen Fällen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.
Dies ist eine der häufigsten Situationen in Benissa.
Standort: La Fustera
Nutzung:
In diesem Fall gilt grundsätzlich:
Für eine korrekte Steuererklärung sollten Eigentümer insbesondere folgende Unterlagen aufbewahren:
Auch diese Frage wird häufig gestellt.
Zum Beispiel:
Eigentumsänderungen innerhalb eines Steuerjahres können Einfluss auf die steuerlichen Verpflichtungen haben.
Deshalb sollte in solchen Fällen vor der Einreichung des Modelo 210 fachkundiger Rat eingeholt werden.
Manche Eigentümer besitzen:
Jede Immobilie muss separat betrachtet werden.
Jede verfügt über:
Eine separate Dokumentenmappe für jede Immobilie erleichtert die jährliche Steuererklärung erheblich.
Bei neu errichteten Immobilien können in den ersten Jahren Besonderheiten auftreten.
Es kann vorkommen, dass bestimmte Katasterdaten noch nicht vollständig aktualisiert wurden.
Wenn Sie kürzlich einen Neubau erworben haben und Fragen zum Katasterwert oder zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben, empfiehlt sich eine Beratung vor der Abgabe der Steuererklärung.
Experten-Tipp
Legen Sie für jede Immobilie einen digitalen Ordner an und speichern Sie dort:
- den aktuellen IBI-Bescheid,
- die Katasterreferenz,
- die Kaufurkunde,
- alle eingereichten Modelo-210-Erklärungen,
- Zahlungsnachweise,
- die Gebäudeversicherung,
- Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
Wenige Minuten Organisation pro Jahr sparen später viel Zeit – sowohl bei der Steuererklärung als auch beim Verkauf der Immobilie.
Vor der Erstellung Ihrer Steuererklärung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Sind alle Unterlagen vollständig vorhanden, lässt sich die Steuererklärung deutlich einfacher erstellen.
Nachdem die steuerliche Bemessungsgrundlage ermittelt wurde, wird im nächsten Schritt der Steuersatz der Nichtresidentensteuer (IRNR) angewendet.
Welcher Steuersatz gilt, hängt in erster Linie von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab – nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Die Steuersätze werden durch das spanische Steuerrecht festgelegt und können sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ändern. Deshalb sollten Sie vor der Abgabe des Modelo 210 immer die aktuellsten Informationen der Agencia Tributaria überprüfen.
| Steuerlicher Wohnsitz | Allgemeiner IRNR-Steuersatz* |
|---|---|
| Steuerresident in einem EU-Mitgliedstaat | 19 % |
| Steuerresident in Island, Norwegen oder Liechtenstein (soweit gesetzlich vorgesehen) | 19 % |
| Steuerresident in den meisten Nicht-EU-Staaten | 24 % |
* Dies sind die allgemeinen Steuersätze, die üblicherweise auf Einkünfte aus Immobilien angewendet werden. Je nach Gesetzeslage, Doppelbesteuerungsabkommen und individueller Situation können Abweichungen bestehen.
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, unterliegt grundsätzlich dem Steuersatz von 19 %.
Dies betrifft beispielsweise Eigentümer mit steuerlichem Wohnsitz in:
Bei vermieteten Immobilien gelten für EU-Residenten teilweise andere Vorschriften hinsichtlich der Abzugsfähigkeit bestimmter Kosten als für Eigentümer aus Drittstaaten.
Steuerresidenten in:
werden – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – grundsätzlich ähnlich behandelt wie Steuerresidenten der Europäischen Union.
Da sich steuerliche Regelungen ändern können, sollte die jeweils aktuelle Gesetzeslage geprüft werden.
Für viele Eigentümer mit steuerlichem Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich der Steuersatz von 24 %.
Dies betrifft häufig Eigentümer mit Wohnsitz in:
Auch hinsichtlich möglicher abzugsfähiger Kosten bestehen teilweise Unterschiede gegenüber EU-Residenten.
Der Brexit gehört weiterhin zu den häufigsten Themen britischer Immobilienbesitzer.
Wichtig ist:
Deshalb sollte man sich nicht auf ältere Artikel verlassen, die vor dem Brexit veröffentlicht wurden.
Nein.
Dies ist einer der häufigsten Irrtümer.
Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz, nicht der Reisepass.
Beispiele:
| Staatsangehörigkeit | Steuerlicher Wohnsitz | Steuerliche Behandlung |
| Britisch | Spanien | Einkommensteuer für Steuerresidenten (IRPF) |
| Britisch | Vereinigtes Königreich | Nichtresidentensteuer (IRNR) |
| Deutsch | Deutschland | Nichtresidentensteuer (IRNR) |
| Niederländisch | Niederlande | Nichtresidentensteuer (IRNR) |
Zwei Personen mit derselben Staatsangehörigkeit können daher völlig unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften unterliegen.
Spanien hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Diese sollen verhindern, dass dieselben Einkünfte in zwei Staaten doppelt besteuert werden.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Verpflichtung zur Abgabe des Modelo 210 besteht.
Wenn Sie Einkünfte sowohl in Spanien als auch in Ihrem Wohnsitzstaat versteuern müssen oder unsicher sind, wie das Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist, sollten Sie steuerlichen Rat einholen.
Experten-Tipp
Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz ändern – beispielsweise dauerhaft nach Spanien ziehen oder in ein anderes Land umziehen – sollten Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen sofort überprüfen. Ein Wohnsitzwechsel kann sowohl den anzuwendenden Steuersatz als auch die Art Ihrer Steuererklärung verändern.
| Situation | Übliche steuerliche Behandlung |
| Immobilie ausschliesslich zur Eigennutzung | Eigennutzungsbesteuerung möglich |
| Vermietete Immobilie | Besteuerung der Mieteinnahmen |
| Gemischte Nutzung | Unterschiedliche Behandlung je nach Zeitraum |
| Gemeinschaftliches Eigentum | Jeder Eigentümer erklärt grundsätzlich seinen Anteil |
Nein.
Der Steuersatz richtet sich hauptsächlich nach Ihrem steuerlichen Wohnsitz und der jeweils geltenden Gesetzgebung.
Ja.
Das spanische Steuerrecht wird regelmässig angepasst.
Deshalb sollten Sie die jeweils aktuellen Steuersätze vor jeder Steuererklärung überprüfen.
Nein.
Der Steuersatz selbst steigt nicht mit dem Wert der Immobilie.
Allerdings führt ein höherer Katasterwert in der Regel zu einer höheren steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit zu einer höheren Steuer.
Nein.
Die IRNR ist eine staatliche Steuer.
Die gleichen allgemeinen Vorschriften gelten unabhängig davon, ob sich die Immobilie befindet in:
Der Standort der Immobilie beeinflusst den Steuersatz nicht.
Wichtig
Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf Online-Rechner oder ältere Internetartikel. Prüfen Sie vor der Einreichung des Modelo 210 stets die aktuellen Steuersätze und gesetzlichen Vorgaben der Agencia Tributaria – insbesondere dann, wenn sich Ihre persönliche Situation geändert hat.
Für die meisten ausländischen Immobilienbesitzer ist das Modelo 210 das wichtigste Steuerformular, das sie während ihres Immobilienbesitzes in Spanien kennenlernen.
Ganz gleich, ob Sie eine Villa in La Fustera, ein Apartment in San Jaime oder eine Finca in Pedramala besitzen – ein grundlegendes Verständnis des Modelo 210 ist unerlässlich, um die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nichtresidentensteuer (IRNR) korrekt zu erfüllen.
Die gute Nachricht ist: Hat man das Verfahren einmal verstanden, ist die Abgabe der Erklärung meist deutlich unkomplizierter, als viele Eigentümer zunächst vermuten.
Das Modelo 210 ist die offizielle Steuererklärung für Nichtresidenten zur Erklärung bestimmter in Spanien erzielter Einkünfte.
Dazu gehören unter anderem:
Für die meisten ausländischen Eigentümer in Benissa dient das Modelo 210 der Erklärung der jährlichen Nichtresidentensteuer.
Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, wenn:
Jeder Fall sollte individuell beurteilt werden.
In den meisten Fällen ja.
Gemeinschaftliches Eigentum bedeutet normalerweise keine gemeinsame Steuererklärung.
Jeder Eigentümer reicht in der Regel ein eigenes Modelo 210 entsprechend seinem Eigentumsanteil ein.
Eine Villa in Benissa Costa gehört einem Ehepaar jeweils zur Hälfte.
Üblicherweise bedeutet dies:
| Eigentümer | Eigentumsanteil | Modelo 210 |
|---|---|---|
| Ehepartner A | 50 % | Eigene Steuererklärung |
| Ehepartner B | 50 % | Eigene Steuererklärung |
Dasselbe gilt normalerweise auch für Geschwister, Freunde oder Geschäftspartner.
Je nach Situation kann das Modelo 210 verwendet werden für:
| Situation | Modelo 210 erforderlich? |
| Selbst genutzte Ferienimmobilie | Ja |
| Ferienvermietung | Ja |
| Langfristige Vermietung | Ja |
| Verkauf einer Immobilie durch einen Nichtresidenten | Ja (je nach Art der Einkünfte) |
| Weitere steuerpflichtige Einkünfte | Gegebenenfalls ja |
Obwohl immer dasselbe Formular verwendet wird, unterscheidet sich die Berechnung je nach Art der erklärten Einkünfte.
Einer der häufigsten Fehler besteht darin, das Modelo 210 verspätet einzureichen.
Welche Frist gilt, hängt von der Art der erklärten Einkünfte ab.
Bei selbst genutzten Wohnimmobilien richtet sich die Abgabefrist nach dem jeweiligen Steuerjahr.
Mit der Orden HAC/623/2026 wurden die Fristen für bestimmte Steuerjahre angepasst. Frühere Jahre unterliegen teilweise noch Übergangsregelungen.
Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Frist für das betreffende Steuerjahr gilt.
Für Einkünfte aus Vermietung gelten andere Fristen als für die Eigennutzungsbesteuerung.
Auch hier wurden durch die Gesetzesänderungen im Jahr 2026 verschiedene Fristen angepasst.
Vor jeder Steuererklärung empfiehlt sich daher ein Blick auf die aktuellen Informationen der Agencia Tributaria.
Wichtig
Die Abgabefristen für das Modelo 210 wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Verwenden Sie daher keine veralteten Leitfäden, sondern orientieren Sie sich immer an den aktuellen Informationen der spanischen Steuerbehörde.
Heute stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Viele Eigentümer reichen das Modelo 210 online über die elektronische Plattform der Agencia Tributaria ein.
Dafür wird in der Regel verwendet:
Viele internationale Eigentümer bevorzugen die Abgabe über:
Dies empfiehlt sich besonders, wenn:
Die Agencia Tributaria stellt ausserdem eine PDF-Vorerklärung (Predeclaración) zur Verfügung, die anschliessend nach dem vorgesehenen Verfahren eingereicht werden kann.
Ist aufgrund der Steuererklärung eine Zahlung zu leisten, erfolgt diese – abhängig vom gewählten Verfahren – unter anderem über:
Viele Eigentümer empfinden den Zahlungsprozess mit einem spanischen Bankkonto als einfacher, auch wenn dies nicht in jeder Situation zwingend erforderlich ist.
Ja.
Viele Eigentümer mit einer einfachen steuerlichen Situation erledigen ihre Steuererklärung selbst.
Dennoch lohnt sich die Überlegung, ob professionelle Unterstützung sinnvoll ist.
In vielen Fällen sind die Kosten für professionelle Unterstützung deutlich geringer als die Folgen möglicher Fehler.
Vor der Erstellung des Modelo 210 sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
| Dokument | Zweck |
| NIE | Identifikation des Steuerpflichtigen |
| Reisepass | Identitätsnachweis |
| Kaufurkunde (Escritura) | Nachweis des Eigentums |
| Aktueller IBI-Bescheid | Ermittlung des Katasterwertes |
| Katasterreferenz | Identifikation der Immobilie |
| Eigentumsanteil | Korrekte Berechnung |
| Frühere Modelo-210-Erklärungen | Vergleich früherer Angaben |
| Mietunterlagen (falls vorhanden) | Erklärung der Mieteinnahmen |
| Rechnungen und Belege | Nachweis möglicher Kosten |
| Zahlungsnachweise | Dokumentation |
Sind diese Unterlagen vollständig vorhanden, wird die Erstellung der Steuererklärung wesentlich einfacher.
Prüfen Sie vor dem Absenden Ihrer Erklärung:
Eine kurze Kontrolle vor der Einreichung verhindert viele typische Fehler.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Eine sorgfältige Prüfung vor der Einreichung reduziert das Risiko erheblich.
Experten-Tipp
Legen Sie für jedes Steuerjahr einen digitalen Ordner an. Bewahren Sie dort den aktuellen IBI-Bescheid, das eingereichte Modelo 210, den Zahlungsnachweis und sämtliche zugehörigen Unterlagen auf. Das erleichtert spätere Steuererklärungen ebenso wie einen zukünftigen Immobilienverkauf.
In vielen einfachen Fällen nicht.
Ein steuerlicher Vertreter kann jedoch sinnvoll sein, wenn:
Ein Berater mit Erfahrung im internationalen Immobiliensteuerrecht kann den gesamten Ablauf deutlich vereinfachen.
Eine der häufigsten Fragen ausländischer Immobilienbesitzer lautet:
„Kann ich meine Nichtresidentensteuer senken, indem ich die laufenden Kosten meiner Immobilie abziehe?“
Die Antwort hängt vor allem ab von:
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass Ausgaben für Gebäudeversicherung, Poolpflege, Gartenpflege oder Gemeinschaftskosten automatisch die Steuer reduzieren.
Tatsächlich ist die Rechtslage deutlich differenzierter.
Zu wissen, welche Kosten unter welchen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden können, ist ein wichtiger Bestandteil einer korrekten IRNR-Erklärung.
| Nutzung der Immobilie | Können Kosten abgezogen werden? |
|---|---|
| Ausschliessliche Eigennutzung | In der Regel nein, bei der Eigennutzungsbesteuerung |
| Vermietete Immobilie | Bestimmte Kosten können nach geltendem Recht abzugsfähig sein |
| Langfristige Vermietung | Je nach Gesetzgebung können Kosten berücksichtigt werden |
| Gemischte Nutzung | Unterschiedliche Behandlung je nach Nutzungszeitraum |
Wird eine Immobilie ausschliesslich vom Eigentümer, seiner Familie oder Gästen genutzt und nicht vermietet, erfolgt die Besteuerung in der Regel über die Eigennutzungsbesteuerung.
Da keine tatsächlichen Mieteinnahmen erzielt werden, können die üblichen laufenden Unterhaltskosten die steuerliche Bemessungsgrundlage normalerweise nicht mindern.
Typische laufende Kosten sind beispielsweise:
Obwohl diese Ausgaben zum tatsächlichen Aufwand eines Immobilienbesitzers gehören, sind sie bei einer ausschliesslich privat genutzten Immobilie im Rahmen der Eigennutzungsbesteuerung in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig.
Häufiger Fehler
Viele Eigentümer investieren jedes Jahr mehrere Tausend Euro in die Instandhaltung ihrer Villa und gehen davon aus, dass dadurch automatisch ihre Nichtresidentensteuer sinkt. Bei ausschliesslicher Eigennutzung ist dies in den meisten Fällen nicht der Fall.
Anders sieht die Situation aus, wenn die Immobilie tatsächlich Mieteinnahmen erzielt.
Dann können – soweit dies die geltende Gesetzgebung vorsieht – bestimmte Kosten, die unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen, steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass sämtliche Ausgaben ordnungsgemäss dokumentiert werden.
Je nach persönlicher Situation und aktueller Gesetzeslage können unter anderem folgende Ausgaben relevant sein:
| Kostenart | Zweck |
| Gemeinschaftskosten | Unterhalt der Gemeinschaftsanlagen |
| Gebäudeversicherung | Versicherungsschutz der Immobilie |
| Hypothekenzinsen (soweit zulässig) | Finanzierungskosten |
| Verwaltungs- oder Agenturgebühren | Vermietungsverwaltung |
| Werbekosten | Vermarktung der Immobilie |
| Reinigung zwischen Vermietungen | Ferienvermietung |
| Poolpflege | Erhaltung der Immobilie |
| Gartenpflege | Pflege für Gäste |
| Reparaturen | Erhaltung der Immobilie |
| Steuerberater oder Buchhaltung | Fachliche Betreuung |
Nicht jede Ausgabe ist automatisch abzugsfähig. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweils geltenden Gesetzgebung.
Die Vorschriften zur Abzugsfähigkeit von Kosten haben sich im Laufe der Jahre mehrfach geändert.
Traditionell galten für Steuerresidenten:
andere Regelungen als für Steuerpflichtige aus Drittstaaten.
Da sich diese Vorschriften ändern können, sollte vor jeder Steuererklärung die aktuelle Gesetzeslage geprüft werden.
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem spanischen Steuerrecht.
Grundsätzlich gilt:
Eine Ausgabe sollte in der Regel:
Allein die Tatsache, dass eine Ausgabe entstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie steuerlich berücksichtigt werden kann.
Ein belgisches Ehepaar besitzt eine Villa in La Fustera.
Die Immobilie wird ausschliesslich für Familienferien genutzt.
Jedes Jahr entstehen unter anderem folgende Kosten:
Obwohl diese Kosten tatsächlich anfallen, reduzieren sie bei ausschliesslicher Eigennutzung die Steuer im Rahmen der Eigennutzungsbesteuerung in der Regel nicht.
Ein niederländischer Eigentümer vermietet sein Apartment in San Jaime während der Sommermonate.
Zu seinen laufenden Ausgaben gehören unter anderem:
Je nach aktueller Gesetzgebung und persönlicher Situation können bestimmte dieser Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Eine deutsche Familie besitzt eine Villa in Buenavista.
Die Nutzung erfolgt wie folgt:
In diesem Fall können unterschiedliche steuerliche Regelungen für die jeweiligen Zeiträume gelten.
Eine sorgfältige Dokumentation der Nutzung und aller Einnahmen ist deshalb besonders wichtig.
Eine gute Dokumentation erleichtert die Erstellung des Modelo 210 erheblich.
Besonders häufig fehlen später:
Selbst wenn einzelne Kosten später steuerlich nicht berücksichtigt werden können, empfiehlt sich grundsätzlich eine vollständige Archivierung.
Für jedes Steuerjahr sollte ein eigener Ordner angelegt werden.
Digitale Kopien aller Unterlagen erleichtern die spätere Verwaltung erheblich.
Das spanische Steuerrecht sieht bestimmte Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen vor.
Als gute Praxis empfiehlt es sich, insbesondere folgende Unterlagen aufzubewahren:
Diese Dokumente sind häufig auch beim späteren Verkauf der Immobilie hilfreich.
Experten-Tipp
Warten Sie nicht bis kurz vor der Steuererklärung, um Ihre Unterlagen zu sortieren. Wer Rechnungen und Belege laufend digital archiviert, spart jedes Jahr viel Zeit und reduziert das Risiko fehlender Dokumente erheblich.
Die IBI gehört zu den laufenden Immobilienkosten.
Ob sie steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt von der Art der erklärten Einkünfte und der geltenden Gesetzgebung ab.
Bei vermieteten Immobilien können Stromkosten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Stromkosten während ausschliesslicher Eigennutzung führen jedoch nicht automatisch zu einem steuerlichen Abzug.
Poolpflege gehört zu den häufigsten laufenden Kosten einer Villa in Benissa.
Ob sie steuerlich berücksichtigt werden kann, richtet sich nach der Nutzung der Immobilie und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Nein.
Das spanische Steuerrecht unterscheidet zwischen:
Bei grösseren Bauarbeiten empfiehlt sich grundsätzlich eine individuelle steuerliche Beratung.
Nein.
Soweit Kosten steuerlich berücksichtigt werden dürfen, müssen sie grundsätzlich ordnungsgemäss nachgewiesen werden.
Schätzungen ohne entsprechende Belege können bei einer steuerlichen Prüfung zu Problemen führen.
Vermeiden Sie insbesondere folgende Fehler:
Eine gute Dokumentation ist häufig der einfachste Weg zu einer korrekten Steuererklärung.
Wird Ihre Immobilie in Benissa ausschliesslich privat genutzt, bestehen in der Regel nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, laufende Kosten steuerlich abzusetzen.
Erzielt die Immobilie Mieteinnahmen, können bestimmte Kosten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – steuerlich berücksichtigt werden.
Da sich die gesetzlichen Vorschriften ändern können und jede persönliche Situation unterschiedlich ist, empfiehlt sich vor jeder Steuererklärung ein Blick auf die aktuelle Gesetzeslage oder die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.
Die meisten ausländischen Immobilienbesitzer, die ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nichtresidentensteuer (IRNR) nicht erfüllen, handeln nicht absichtlich.
In der Praxis wissen viele Eigentümer schlicht nicht, dass sie jedes Jahr das Modelo 210 einreichen müssen.
Gerade an der Costa Blanca kommt diese Situation häufig vor.
Ein Käufer erwirbt eine Villa in Benissa, bezahlt jedes Jahr die IBI, kümmert sich um Garten, Pool und Gebäudeversicherung und geht selbstverständlich davon aus, dass damit alle steuerlichen Pflichten erfüllt sind.
Erst viele Jahre später – wenn die Immobilie verkauft werden soll – stellt der Anwalt fest, dass in all den Jahren keine IRNR-Erklärungen eingereicht wurden.
In den meisten Fällen lässt sich die Situation zwar nachträglich bereinigen, doch eine rechtzeitige Regularisierung ist in der Regel wesentlich einfacher, kostengünstiger und stressfreier als eine Klärung unmittelbar vor dem Verkauf.
Eine unterlassene IRNR-Erklärung kann – je nach Einzelfall – folgende Folgen haben:
Welche Konsequenzen tatsächlich eintreten, hängt von den individuellen Umständen, der Dauer der Verspätung und der jeweils geltenden Gesetzgebung ab.
Eine vergessene Steuererklärung bedeutet nicht automatisch, dass eine schwerwiegende Steuerverletzung vorliegt.
Das spanische Steuerrecht sieht Möglichkeiten vor, versäumte Erklärungen nachträglich einzureichen.
Welche Folgen sich ergeben, hängt unter anderem ab von:
In nahezu allen Fällen ist es sinnvoll, so früh wie möglich zu handeln.
Wenn Sie feststellen, dass Sie in früheren Jahren das Modelo 210 nicht eingereicht haben, sollten Sie die Angelegenheit möglichst zeitnah prüfen.
Es ist in der Regel keine gute Idee, bis zu einem der folgenden Ereignisse zu warten:
Je früher die Situation geklärt wird, desto unkomplizierter verläuft die Regularisierung häufig.
Experten-Tipp
Wenn Sie vermuten, dass frühere Steuererklärungen fehlen, erstellen Sie zunächst eine Übersicht aller Jahre, in denen Sie Eigentümer der Immobilie waren. Das erleichtert Ihrem Steuerberater die Prüfung erheblich.
Das spanische Steuerrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Erhebung von Verzugszinsen und gegebenenfalls auch Sanktionen vor.
Es gibt jedoch keinen festen Betrag, der automatisch in jedem Fall anfällt.
Die tatsächlichen Folgen hängen unter anderem ab von:
Deshalb sollten Sie Internetseiten misstrauen, die pauschal behaupten, bei jeder verspäteten Abgabe des Modelo 210 falle automatisch dieselbe Strafe an.
In vielen Fällen ja.
Typische Situationen sind beispielsweise:
Oft können solche Fälle nachträglich geregelt werden.
Sind mehrere Jahre betroffen, empfiehlt sich in der Regel die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater.
Aus unserer Erfahrung auf dem Immobilienmarkt in Benissa treten fehlende IRNR-Erklärungen besonders häufig während eines Verkaufs zutage.
Im Rahmen der Due Diligence prüfen Käufer und deren Anwälte regelmässig die Unterlagen der Immobilie.
Sind mehrere Steuerjahre ungeklärt, kann dies unter anderem zu folgenden Problemen führen:
Viele dieser Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die steuerliche Situation bereits Jahre zuvor regelmässig überprüft wurde.
Eine französische Eigentümerin kaufte vor acht Jahren eine Villa an der Benissa Costa.
Während dieser Zeit:
Da die Villa niemals vermietet wurde, ging sie davon aus, keine Einkommensteuer erklären zu müssen.
Erst nachdem sie ein Kaufangebot angenommen hatte, stellte ihr Anwalt fest, dass in all den Jahren keine Modelo-210-Erklärungen eingereicht worden waren.
Vor dem Verkauf musste ihre steuerliche Situation zunächst bereinigt werden.
Solche Fälle kommen häufiger vor, als viele Eigentümer vermuten.
Auch Erbschaften führen häufig zu Unsicherheiten.
Beispiel:
Eine Tochter erbt die Villa ihrer Eltern in La Fustera.
Sie lebt dauerhaft in Belgien und nutzt das Haus lediglich einige Wochen im Sommer.
Da sie die Immobilie nicht selbst gekauft hat, geht sie davon aus, keine jährlichen Steuerpflichten zu haben.
Sobald sie jedoch Eigentümerin geworden ist, sollte geprüft werden, welche laufenden Verpflichtungen sich daraus ergeben.
Auch Eigentumswechsel innerhalb eines Steuerjahres sind häufig.
Zum Beispiel:
Je nach Zeitpunkt des Eigentumsübergangs können sich Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen ergeben.
Vor der Abgabe des Modelo 210 sollte deshalb geprüft werden, welche Regeln im jeweiligen Fall gelten.
Nach vielen Jahren in der Zusammenarbeit mit internationalen Eigentümern hören wir immer wieder dieselben Aussagen.
| Aussage | Tatsächliche Situation |
|---|---|
| „Ich wusste gar nicht, dass es diese Steuer gibt.“ | Das kommt häufig vor, befreit jedoch nicht von der Steuerpflicht. |
| „Ich habe die Immobilie nie vermietet.“ | Auch bei Eigennutzung kann eine Erklärungspflicht bestehen. |
| „Ich zahle doch jedes Jahr die IBI.“ | IBI und IRNR sind zwei völlig unterschiedliche Steuern. |
| „Mein Steuerberater im Heimatland kümmert sich um alles.“ | Ausländische Steuerberater reichen spanische Steuererklärungen nicht automatisch ein. |
| „Der Vorbesitzer hat nichts davon erwähnt.“ | Die steuerlichen Verpflichtungen beginnen mit dem Eigentumserwerb. |
Eine Beratung ist besonders empfehlenswert, wenn:
Eine frühzeitige Klärung verhindert häufig spätere Schwierigkeiten.
Warnhinweis
Schreiben der Agencia Tributaria sollten niemals ignoriert werden. Wenn Sie eine Mitteilung erhalten, die Sie nicht verstehen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an einen qualifizierten Steuerberater oder einen auf spanisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Bevor Sie Ihre Immobilie in Benissa zum Verkauf anbieten, sollten Sie überprüfen:
Eine frühzeitige Überprüfung kann spätere Verzögerungen beim Verkauf erheblich reduzieren.
Eine versäumte IRNR-Erklärung bedeutet nicht automatisch, dass der Verkauf einer Immobilie scheitert oder zwangsläufig hohe Sanktionen entstehen.
Je länger jedoch ungeklärte Steuerjahre bestehen bleiben, desto aufwendiger wird die spätere Bereinigung häufig.
Eine geordnete Dokumentation, fristgerechte Steuererklärungen und eine regelmässige Überprüfung der eigenen steuerlichen Situation sind die beste Vorsorge.
Einer der Bereiche, der bei internationalen Immobilienkäufern am häufigsten zu Verwirrung führt, sind die verschiedenen Steuern, die mit dem Besitz einer Immobilie in Spanien verbunden sein können.
Viele Eigentümer sprechen schlicht von der „Haussteuer“ oder „Immobiliensteuer“, obwohl tatsächlich mehrere unterschiedliche Steuern existieren – jede mit einem eigenen Zweck, einer anderen zuständigen Behörde und einer eigenen Berechnungsmethode.
Wer die Unterschiede kennt, kann die jährlichen Kosten einer Immobilie deutlich besser planen und vermeidet die Annahme, dass die Zahlung einer Steuer automatisch alle anderen Verpflichtungen abdeckt.
| Steuer | Wofür wird sie erhoben? | Wann fällt sie üblicherweise an? | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|
| IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) | Fiktive Einkünfte oder tatsächliche Mieteinnahmen | Jährlich, je nach Art der Einkünfte | Agencia Tributaria |
| IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) | Eigentum an einer Immobilie | Jährlich | Ayuntamiento de Benissa |
| Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) | Nettovermögen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind | Jährlich | Agencia Tributaria |
| Kapitalertragsteuer | Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie | Beim Verkauf | Agencia Tributaria |
| Plusvalía Municipal | Wertsteigerung des städtischen Grundstücks | In der Regel beim Eigentumsübergang | Zuständiges Rathaus |
Jede dieser Steuern verfolgt einen anderen Zweck und muss unabhängig voneinander betrachtet werden.
Die IBI ist die kommunale Grundsteuer, die Eigentümer von städtischen und in bestimmten Fällen auch ländlichen Immobilien jährlich entrichten.
In Benissa dient sie unter anderem der Finanzierung von:
Im Gegensatz zur IRNR handelt es sich nicht um eine Einkommensteuer.
Die IBI wird allein aufgrund des Eigentums an einer Immobilie erhoben – unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird oder ob der Eigentümer in Spanien steuerlich ansässig ist.
| IRNR | IBI |
| Staatliche Steuer | Kommunale Steuer |
| Besteuert bestimmte Einkünfte | Besteuert den Immobilienbesitz |
| Erklärung über das Modelo 210 | Zahlung über den IBI-Steuerbescheid |
| Zuständig: Agencia Tributaria | Zuständig: Ayuntamiento de Benissa |
Häufiger Fehler
Die jährliche Zahlung der IBI bedeutet nicht, dass auch alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der IRNR erfüllt wurden. Beide Steuern sind vollständig voneinander unabhängig.
Einige ausländische Eigentümer sollten zusätzlich prüfen, ob für sie die spanische Vermögensteuer relevant ist.
Ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, hängt unter anderem ab von:
Viele Eigentümer einer einzelnen Ferienimmobilie werden niemals Vermögensteuer zahlen.
Wer jedoch über ein grösseres Vermögen verfügt, sollte seine persönliche Situation fachkundig prüfen lassen.
Der Kauf einer hochwertigen Villa bedeutet nicht automatisch, dass Vermögensteuer anfällt.
Die Kapitalertragsteuer darf nicht mit der jährlichen Nichtresidentensteuer verwechselt werden.
Sie wird in der Regel erst beim Verkauf einer Immobilie relevant.
Ihre Berechnung kann unter anderem beeinflusst werden durch:
Es handelt sich also nicht um eine jährlich wiederkehrende Steuer.
Ein belgischer Eigentümer kauft eine Villa in Fanadix.
Während der Besitzdauer zahlt er:
Erst beim späteren Verkauf der Immobilie wird zusätzlich die Besteuerung eines möglichen Veräusserungsgewinns relevant.
Jede Steuer betrifft somit einen anderen Abschnitt des Immobilienbesitzes.
Auch die Plusvalía Municipal wird häufig mit anderen Immobiliensteuern verwechselt.
Dabei handelt es sich um eine kommunale Steuer, die sich auf die Wertentwicklung des städtischen Grundstücks während der Besitzdauer bezieht.
Sie ist vollständig unabhängig von:
Obwohl sowohl die Kapitalertragsteuer als auch die Plusvalía Municipal typischerweise beim Verkauf einer Immobilie relevant werden, handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Steuern mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Die Grunderwerbsteuer (ITP) gehört zwar nicht zu den jährlichen Eigentümerkosten, wird aber häufig mit anderen Immobiliensteuern verwechselt.
Sie fällt in der Regel beim Kauf einer Bestandsimmobilie an.
Nach dem Erwerb werden dagegen andere laufende Verpflichtungen relevant, beispielsweise:
Diese Unterscheidung hilft Käufern dabei, die tatsächlichen Gesamtkosten einer Immobilie in Benissa besser einzuschätzen.
Steuern sind nur ein Teil der laufenden Kosten einer Immobilie an der Costa Blanca.
Hinzu kommen häufig:
| Kostenart | Übliche Häufigkeit |
| IBI | Jährlich |
| IRNR | Jährliche Steuererklärung (wenn anwendbar) |
| Gemeinschaftskosten | Monatlich, vierteljährlich oder jährlich |
| Gebäudeversicherung | Jährlich |
| Poolpflege | Regelmässig |
| Gartenpflege | Regelmässig |
| Strom, Wasser und weitere Versorgungsleistungen | Je nach Abrechnung |
| Internet | Monatlich |
| Alarmanlage | Monatlich oder jährlich |
| Reparaturen und Instandhaltung | Nach Bedarf |
Eine realistische Finanzplanung berücksichtigt sämtliche laufenden Kosten – nicht nur die Steuern.
Typische jährliche Kosten:
Da viele Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümergemeinschaft verwaltet werden, sind die laufenden Unterhaltskosten häufig geringer.
Neben den üblichen Steuern entstehen häufig zusätzliche Kosten für:
Fincas in Gebieten wie Pedramala, Benimarco oder im Hinterland von Benissa verursachen oft zusätzliche Unterhaltskosten, beispielsweise für:
Diese Kosten sind zwar keine Steuern, gehören aber zu den tatsächlichen Eigentümerkosten einer ländlichen Immobilie.
Wussten Sie schon?
Die jährlichen Unterhaltskosten einer traditionellen Finca liegen häufig deutlich über denen eines Apartments oder einer Villa in einer Urbanisation. Wer dies bereits vor dem Kauf berücksichtigt, vermeidet spätere Überraschungen.
Kauf der Immobilie
│
▼
Grunderwerbsteuer (ITP), sofern anwendbar
│
▼
Jährliche IBI
│
▼
Jährliche IRNR (wenn anwendbar)
│
▼
Laufende Unterhaltskosten
│
▼
Verkauf der Immobilie
│
├──► Kapitalertragsteuer
│
└──► Plusvalía Municipal
Diese Übersicht verdeutlicht, dass jede Steuer zu einem anderen Zeitpunkt während des Immobilienbesitzes relevant wird.
Mindestens einmal pro Jahr sollten Sie Folgendes überprüfen:
Eine jährliche Überprüfung erleichtert sowohl die laufende Verwaltung als auch einen späteren Verkauf erheblich.
In den meisten Fällen sind dies:
Andere Steuern werden in der Regel nur in besonderen Situationen relevant, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie oder wenn die Voraussetzungen für die Vermögensteuer erfüllt sind.
Nein.
Es handelt sich um zwei vollständig unterschiedliche Steuern.
Nein.
Diese Steuer wird grundsätzlich erst beim Verkauf einer Immobilie relevant.
Nicht unmittelbar.
Ein höherer Immobilienwert kann zwar Auswirkungen auf bestimmte Steuerpflichten haben, führt jedoch nicht zu einem eigenen IRNR-System für Luxusimmobilien.
Im Allgemeinen gelten dieselben grundlegenden Steuerarten.
Was sich häufig unterscheidet, sind die laufenden Unterhaltskosten und bestimmte Besonderheiten ländlicher Immobilien.
Experten-Tipp
Denken Sie nicht an „die Immobiliensteuer“, sondern an verschiedene steuerliche Verpflichtungen, die in unterschiedlichen Phasen des Immobilienbesitzes entstehen. Dieses Verständnis erleichtert eine realistische Finanzplanung erheblich.
Die gesetzlichen Regelungen zu kennen, ist wichtig – sie anhand konkreter Alltagssituationen zu verstehen, ist jedoch oft noch hilfreicher.
Die folgenden Beispiele orientieren sich an typischen Fällen, die auf dem Immobilienmarkt in Benissa und an der nördlichen Costa Blanca regelmässig vorkommen. Sie dienen ausschliesslich der Veranschaulichung und stellen keine individuelle Steuerberatung dar.
John und Sarah leben dauerhaft im Vereinigten Königreich und verbringen jedes Jahr etwa sechs Wochen in ihrer Villa in La Fustera.
Sie haben die Immobilie:
Deshalb gehen sie davon aus, dass keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der IRNR bestehen.
Da sie jedoch nicht steuerlich in Spanien ansässig sind und die Immobilie ausschliesslich privat nutzen, kann eine jährliche Verpflichtung zur Abgabe des Modelo 210 aufgrund der Eigennutzungsbesteuerung bestehen.
Da beide Ehepartner jeweils zu 50 % Eigentümer sind:
Die Nutzung der Immobilie erfolgt wie folgt:
Damit bestehen zwei unterschiedliche steuerliche Situationen.
Während der Vermietungszeiten:
Während der übrigen Zeit:
Für die Steuererklärung bewahrt der Eigentümer sorgfältig auf:
Dadurch lässt sich das Modelo 210 deutlich einfacher erstellen.
Der Eigentümer besucht die Immobilie mehrmals im Jahr, vermietet sie jedoch niemals.
Zu den jährlichen Ausgaben gehören:
Obwohl diese Kosten tatsächlich entstehen, kann dennoch die Verpflichtung bestehen, jährlich eine IRNR-Erklärung einzureichen, da die Immobilie für die private Nutzung zur Verfügung steht.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch Eigentümer einer Finca grundsätzlich den Vorschriften der Nichtresidentensteuer unterliegen können.
Das Ehepaar besitzt die Villa bereits seit mehreren Jahren.
Jedes Jahr:
Bei der Vorbereitung ihrer Steuererklärung stellen sie fest:
In der Regel muss jeder Eigentümer ein eigenes Modelo 210 entsprechend seinem Eigentumsanteil einreichen.
Auch wenn beide dieselbe Immobilie besitzen, wird ihre steuerliche Situation grundsätzlich getrennt beurteilt.
Claire erbte eine Villa an der Benissa Costa von ihren Eltern.
Sie ging davon aus, dass mit der Abwicklung der Erbschaft sämtliche steuerlichen Verpflichtungen erledigt seien.
Während der folgenden Jahre:
Als sie sich zum Verkauf entschloss, verlangte ihr Anwalt die Modelo-210-Erklärungen der vergangenen Jahre.
Erst dann stellte sie fest, dass diese nie eingereicht worden waren.
Mit Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters konnte die Situation noch vor dem Verkauf bereinigt werden.
Solche Fälle lassen sich meist lösen – verursachen jedoch häufig zusätzlichen Zeitaufwand und höhere Kosten.
Patrick aus Irland kauft im Oktober eine Villa in Fanadix.
Er geht davon aus, dass steuerliche Verpflichtungen erst im folgenden Jahr entstehen.
Tatsächlich können Eigentumswechsel während eines Steuerjahres Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben.
Bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft innerhalb eines Kalenderjahres empfiehlt sich daher immer eine individuelle steuerliche Prüfung.
Maria lebt steuerlich in den Niederlanden und besitzt:
Jede Immobilie verfügt über:
Eine getrennte Dokumentation jeder Immobilie erleichtert die jährliche Steuererklärung erheblich.
| Eigentümertyp | Nutzung der Immobilie | Übliche steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Ferienhausbesitzer | Ausschliesslich Eigennutzung | Eigennutzungsbesteuerung möglich |
| Vermieter | Vermietung | Besteuerung der Mieteinnahmen |
| Gemischte Nutzung | Eigennutzung und Vermietung | Unterschiedliche Behandlung je nach Zeitraum |
| Miteigentümer | Gemeinschaftliches Eigentum | Jeder Eigentümer erklärt grundsätzlich seinen Anteil |
| Mehrere Immobilien | Unterschiedliche Objekte | Jede Immobilie wird separat betrachtet |
Experten-Tipp
Je früher Sie Ihre Unterlagen vollständig organisieren, desto einfacher werden spätere Steuererklärungen, Finanzierungsanträge oder Immobilienverkäufe. Anwälte, Banken und Käufer verlangen häufig Unterlagen aus mehreren Jahren.
Wer seine steuerlichen Aufgaben über das gesamte Jahr verteilt erledigt, vermeidet Stress und unnötige Fehler.
In Benissa finden während der Sommermonate die meisten Ferienvermietungen statt.
Dokumentieren Sie deshalb sorgfältig:
Eine laufende Dokumentation ist wesentlich einfacher als eine spätere Rekonstruktion.
Vor Jahresende empfiehlt sich:
Legen Sie für jedes Steuerjahr einen eigenen Ordner an.
Eine gut organisierte Dokumentation erleichtert sowohl die jährliche Steuererklärung als auch einen späteren Immobilienverkauf.
Stellen Sie sich jedes Jahr folgende Fragen:
Diese kurze jährliche Kontrolle verhindert viele Probleme, die sonst häufig erst beim Verkauf einer Immobilie entdeckt werden.
Nach vielen Jahren Erfahrung mit internationalen Käufern und Eigentümern in Benissa und an der Costa Blanca Nord zeigt sich immer wieder dasselbe Muster.
Die meisten Fehler entstehen nicht vorsätzlich, sondern durch fehlende Informationen oder Missverständnisse.
Die gute Nachricht ist: Fast alle lassen sich vermeiden.
Dies ist mit Abstand der häufigste Irrtum.
Viele Eigentümer glauben, dass mit der jährlichen Zahlung der IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) sämtliche steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei vollkommen unterschiedliche Steuern.
| IBI | IRNR |
|---|---|
| Kommunale Grundsteuer | Staatliche Einkommensteuer für Nichtresidenten |
| Wird aufgrund des Eigentums erhoben | Betrifft bestimmte Einkünfte bzw. die Eigennutzungsbesteuerung |
| Zahlung über den Steuerbescheid der Gemeinde | Erklärung über das Modelo 210 |
| Zuständig: Ayuntamiento | Zuständig: Agencia Tributaria |
Die Zahlung der IBI ersetzt niemals die Verpflichtung zur Abgabe der IRNR-Erklärung.
Viele Eigentümer sagen:
„Ich habe meine Villa nie vermietet. Warum sollte ich Einkommensteuer zahlen?“
Gerade hier greift häufig das Konzept der Eigennutzungsbesteuerung.
Auch wenn keinerlei Mieteinnahmen erzielt werden, kann für nicht in Spanien steuerlich ansässige Eigentümer eine Verpflichtung zur Abgabe des Modelo 210 bestehen.
Ein weiterer typischer Fehler ist die verspätete Abgabe.
Während die IBI in der Regel automatisch von der Gemeinde erhoben wird, muss das Modelo 210 aktiv durch den Eigentümer oder seinen Vertreter eingereicht werden.
Eine verspätete Einreichung kann – abhängig von den Umständen – zu Zuschlägen, Verzugszinsen oder weiteren steuerlichen Folgen führen.
Die Berechnung der IRNR basiert grundsätzlich auf dem Katasterwert (Valor Catastral).
Dennoch verwenden manche Eigentümer irrtümlich:
Dies kann zu einer fehlerhaften Steuerberechnung führen.
Massgeblich ist grundsätzlich der offizielle Katasterwert.
Gemeinschaftliches Eigentum ist bei internationalen Käufern sehr verbreitet.
Beispiele:
Viele glauben, dass ein gemeinsames Modelo 210 genügt.
In den meisten Fällen reicht jedoch jeder Eigentümer seine eigene Steuererklärung entsprechend seinem Eigentumsanteil ein.
Eine vollständige Dokumentation erleichtert jede Steuererklärung.
Dennoch beginnen viele Eigentümer erst kurz vor Ablauf der Frist mit der Suche nach ihren Unterlagen.
Dann fehlen häufig:
Ein digitaler Ordner für jedes Steuerjahr verhindert viele dieser Probleme.
Eigentümer, die ihre Immobilie teilweise selbst nutzen und teilweise vermieten, sollten die jeweiligen Zeiträume sauber voneinander trennen.
Dies betrifft insbesondere:
Eine klare Dokumentation vereinfacht die Erstellung des Modelo 210 erheblich.
Das spanische Steuerrecht entwickelt sich laufend weiter.
Trotzdem finden sich im Internet noch zahlreiche Artikel mit:
Vor jeder Steuererklärung sollten Sie sich deshalb auf aktuelle Informationen der Agencia Tributaria stützen.
Viele Eigentümer verlassen sich auf ihren Steuerberater in:
In der Praxis werden spanische Steuererklärungen jedoch nur dann eingereicht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Fragen Sie daher immer konkret nach, wer für das Modelo 210 verantwortlich ist.
Dies ist häufig der Fehler mit den grössten Folgen.
Sobald eine Immobilie verkauft werden soll, verlangen Käufer oder deren Anwälte oft umfangreiche Unterlagen.
Fehlen mehrere Jahre an IRNR-Erklärungen, kann dies zu:
führen.
Eine jährliche Überprüfung der steuerlichen Situation verhindert viele dieser Probleme.
Warnhinweis
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in den vergangenen Jahren das Modelo 210 eingereicht haben, sollten Sie dies möglichst bald überprüfen. Eine freiwillige Klärung ist in den meisten Fällen deutlich einfacher als eine nachträgliche Bereinigung während eines Immobilienverkaufs.
| Fehler | Empfehlung |
| IBI und IRNR verwechseln | Beide Steuern klar unterscheiden |
| Modelo 210 verspätet einreichen | Fristen jedes Jahr prüfen |
| Falschen Katasterwert verwenden | Ausschliesslich den offiziellen Katasterwert nutzen |
| Annehmen, dass Eigennutzung steuerfrei ist | Die Regeln zur Eigennutzungsbesteuerung kennen |
| Nur eine Erklärung für mehrere Eigentümer abgeben | Jeder Eigentümer reicht grundsätzlich eine eigene Erklärung ein |
| Unterlagen nicht archivieren | Digitale Dokumentation anlegen |
| Private und vermietungsbezogene Kosten vermischen | Klare Trennung der Unterlagen |
| Veraltete Informationen nutzen | Immer aktuelle Gesetzeslage prüfen |
| Sich auf den Steuerberater im Heimatland verlassen | Zuständigkeiten eindeutig klären |
| Steuerfragen erst beim Verkauf prüfen | Steuerliche Situation jährlich kontrollieren |
Beantworten Sie vor der Erstellung des Modelo 210 folgende Fragen:
Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, ist die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung in der Regel deutlich einfacher.
Experten-Tipp
Behandeln Sie Ihre steuerlichen Unterlagen genauso sorgfältig wie Ihre Eigentumsurkunde oder Ihren Reisepass. Eine gute Organisation spart jedes Jahr Zeit und verhindert viele Probleme bei einer späteren Finanzierung oder beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Die Nichtresidentensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR) ist die spanische Einkommensteuer für Personen, die nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, aber dort bestimmte Einkünfte erzielen oder Eigentum besitzen.
Für Immobilienbesitzer betrifft sie in der Regel:
Die Steuer wird üblicherweise mit dem Modelo 210 erklärt.
In vielen Fällen ja.
Auch wenn Sie keinerlei Mieteinnahmen erzielen, kann für eine ausschliesslich privat genutzte Immobilie die sogenannte Eigennutzungsbesteuerung gelten.
Ob tatsächlich eine Erklärungspflicht besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der geltenden Gesetzgebung ab.
Nein.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Steuern.
Viele ausländische Eigentümer müssen beide Verpflichtungen erfüllen.
Das Modelo 210 ist das offizielle Steuerformular der Agencia Tributaria, mit dem Nichtresidenten bestimmte in Spanien steuerpflichtige Einkünfte erklären.
Dazu gehören unter anderem:
Für die meisten ausländischen Eigentümer ist es das wichtigste Formular im Zusammenhang mit der IRNR.
Die Abgabefrist richtet sich nach:
Da sich Fristen ändern können, sollten Sie sich vor jeder Einreichung über die aktuellen Vorgaben der Agencia Tributaria informieren.
Ja.
Viele Eigentümer reichen ihre Steuererklärung elektronisch über die Agencia Tributaria ein.
Andere beauftragen dafür einen:
In den meisten Fällen ja.
Jeder Eigentümer reicht üblicherweise ein eigenes Modelo 210 entsprechend seinem Eigentumsanteil ein.
| Eigentumsverhältnis | Übliche Erklärung |
|---|---|
| Ein Eigentümer | Ein Modelo 210 |
| Zwei Eigentümer | Zwei separate Modelo 210 |
| Drei Eigentümer | Drei separate Steuererklärungen |
Das hängt von der Nutzung der Immobilie ab.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Kosten – soweit gesetzlich zulässig – steuerlich berücksichtigt werden.
Bei ausschliesslicher Eigennutzung bestehen dagegen in der Regel nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zum Kostenabzug.
Eine unterlassene Steuererklärung bedeutet nicht automatisch, dass die Situation nicht mehr korrigiert werden kann.
Je nach Einzelfall können jedoch:
entstehen.
Wer feststellt, dass frühere Steuerjahre fehlen, sollte die Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Nicht zwingend.
Ein spanisches Bankkonto erleichtert jedoch häufig die Zahlung von Steuern sowie anderer laufender Kosten rund um die Immobilie.
Nicht in jedem Fall.
Viele Eigentümer reichen ihre Steuererklärung selbst ein.
Ein Steuerberater ist jedoch häufig sinnvoll, wenn:
Ja.
Mit dem Eigentum an einer geerbten Immobilie können ebenfalls jährliche steuerliche Verpflichtungen entstehen.
Nach einer Erbschaft sollte daher geprüft werden, welche Erklärungen künftig erforderlich sind.
Ja, möglicherweise.
Ein Kauf, Verkauf oder eine Erbschaft innerhalb eines Steuerjahres kann Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben.
In solchen Fällen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.
In vielen Fällen ja.
Wenn frühere Erklärungen fehlen oder Fehler enthalten, besteht häufig die Möglichkeit einer nachträglichen Regularisierung.
Wie dies erfolgt, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der geltenden Gesetzgebung ab.
Es empfiehlt sich, insbesondere folgende Dokumente sorgfältig zu archivieren:
Eine vollständige Dokumentation erleichtert sowohl spätere Steuererklärungen als auch einen zukünftigen Immobilienverkauf.
Aktuelle steuerliche Informationen sollten immer aus offiziellen Quellen oder von qualifizierten Fachleuten stammen.
| Quelle | Zweck |
| Agencia Tributaria | Offizielle Informationen zur IRNR und zum Modelo 210 |
| Catastro | Katasterwert und Katasterdaten |
| Ayuntamiento de Benissa | Informationen zur IBI und kommunalen Abgaben |
| Steuerberater | Individuelle steuerliche Beratung |
| Fachanwalt für spanisches Immobilienrecht | Rechtliche Beratung bei Immobiliengeschäften |
Wichtig
Das spanische Steuerrecht kann sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor jeder Steuererklärung die aktuellen Informationen der Agencia Tributaria oder holen Sie professionellen Rat ein.
Mit einer einfachen jährlichen Routine lassen sich die meisten steuerlichen Verpflichtungen problemlos erfüllen.
Die Nichtresidentensteuer in Benissa (Spanien) gehört zu den wichtigsten jährlichen Verpflichtungen für viele ausländische Immobilienbesitzer.
Auch wenn das spanische Steuersystem auf den ersten Blick komplex erscheint, lassen sich die wesentlichen Regeln leicht verstehen:
Ganz gleich, ob Sie ein Apartment in San Jaime, eine Villa in La Fustera oder eine traditionelle Finca in Pedramala besitzen – ein gutes Verständnis Ihrer steuerlichen Verpflichtungen hilft Ihnen dabei, Ihre Immobilie sicher und langfristig zu verwalten.
Da sich steuerliche Vorschriften ändern können, empfiehlt es sich, die aktuelle Gesetzgebung regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf qualifizierte steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Telio Homes ist auf Immobilien in Benissa und an der Costa Blanca Nord spezialisiert.
Wir bieten zwar keine Steuerberatung an, arbeiten jedoch regelmässig mit erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen, die internationale Immobilienbesitzer kompetent bei ihren steuerlichen Verpflichtungen in Spanien unterstützen.
Wenn Sie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Benissa planen oder sich umfassend über den lokalen Immobilienmarkt informieren möchten, finden Sie in unserem Benissa Immobilien-Ratgeber fundierte Informationen für Eigentümer, Käufer und Investoren.