Wichtiger Hinweis: Steuer- und Erbrechtsvorschriften können sich ändern. Dieser Leitfaden erläutert die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung relevanten Regelungen und praktischen Aspekte für Immobilieneigentümer in Spanien so genau wie möglich. Er stellt jedoch keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenn Sie tatsächlich eine Erbschaft abwickeln, insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft, sollten Sie sich von einem qualifizierten spanischen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.
Die Erbschaftssteuer in Spanien ist eine Steuer, die anfallen kann, wenn eine Person infolge des Todes einer anderen Person Vermögenswerte oder Rechte erwirbt. Für Immobilieneigentümer kann sie zu den wichtigsten finanziellen und administrativen Themen gehören, die bei der Nachlassplanung oder der Abwicklung einer Erbschaft berücksichtigt werden müssen.
Für internationale Eigentümer einer Immobilie in Spanien kann die Situation deutlich komplexer sein, als sie auf den ersten Blick erscheint.
Ein britischer, niederländischer, deutscher, belgischer oder französischer Eigentümer kann beispielsweise eine Immobilie in Spanien besitzen, seinen ständigen Wohnsitz aber in einem anderen Land haben. Auch die Erben können im Ausland leben. Zum Nachlass können eine Villa in Spanien, Bankkonten, Kapitalanlagen und Vermögenswerte in mehreren Ländern gehören. In solchen Fällen ist die spanische Erbschaftssteuer nur ein Teil eines umfassenderen grenzüberschreitenden Nachlassverfahrens.
Die steuerliche Behandlung kann unter anderem von folgenden Faktoren abhängen:
wo der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte;
wo die einzelnen Erben ihren Wohnsitz haben;
in welchem Verwandtschaftsverhältnis Erbe und Verstorbener stehen;
welchen Wert und welche Lage die Vermögenswerte haben;
ob ein Testament vorhanden ist;
welches Erbrecht Anwendung findet;
welche Regelungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft gelten;
ob bestimmte Freibeträge, Abzüge oder Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können;
ob zum Nachlass Schulden oder andere Verbindlichkeiten gehören.
Dies ist besonders für Benissa relevant, da zahlreiche Immobilien dort von internationalen Eigentümern als Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilie genutzt werden.
Eine Villa in La Fustera, San Jaime oder Fanadix kann beispielsweise an Familienangehörige vererbt werden, die nie in Spanien gelebt haben. Eine Finca in Benimarco oder Pedramala kann an mehrere Geschwister übergehen, die anschließend entscheiden müssen, ob sie die Immobilie gemeinsam behalten, die Eigentumsanteile neu ordnen oder sie verkaufen möchten.
Auch die Comunitat Valenciana spielt eine wichtige Rolle, da sie über eigene Regelungen zu Ermäßigungen und Steuervergünstigungen bei der Erbschaftssteuer verfügt. Stand August 2026 profitieren qualifizierte Erbfälle der Gruppen I und II von einer 99-prozentigen Bonifikation auf die entsprechende Steuerschuld. Das bedeutet jedoch nicht, dass in Valencia pauschal eine Erbschaftssteuer von 1 % auf den Immobilienwert erhoben wird. (boe.es)
Bei Erbschaften von Nichtresidenten gelten besondere Regeln der spanischen Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT), anhand derer unter anderem bestimmt wird, welche Behörde zuständig ist und welche Regelungen einer Autonomen Gemeinschaft gegebenenfalls angewendet werden können. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Die sinnvollste Frage lautet deshalb nicht einfach:
„Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?“
Sondern:
„Wer erbt was, wo leben die beteiligten Personen, welche Regelungen gelten und was soll anschließend mit der Immobilie geschehen?“
Genau diesen Ansatz verfolgt dieser Leitfaden.
Erbschaftssteuer in Spanien im Überblick
Wie funktioniert die Erbschaftssteuer in Spanien?
Erbschaftssteuer in der Comunitat Valenciana
Erbschaftssteuer in Spanien für Nichtresidenten
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine Immobilie in Spanien?
Eine Immobilie in Benissa erben
Weitere Kosten beim Erben einer Immobilie in Spanien
Praxisbeispiele für geerbte Immobilien in Benissa
Erbschaftssteuer in Spanien bezahlen
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienerbschaft in Spanien benötigt?
Was passiert, wenn kein spanisches Testament vorhanden ist?
Was passiert nach der Erbschaft?
Eine geerbte Immobilie in Benissa verkaufen
Erbschaftssteuer in Spanien vorausschauend planen
Erbschaftssteuer Spanien: Häufig gestellte Fragen
Checkliste für die Vererbung einer Immobilie in Benissa
Fazit für Immobilieneigentümer in Benissa
Offizielle Quellen
Die spanische Erbschaftssteuer ist Teil der Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD), also der spanischen Steuer auf Erbschaften und Schenkungen.
Bei einem Erbfall betrifft sie grundsätzlich den Erwerb von Vermögenswerten und Rechten durch Erbschaft, Vermächtnis oder einen anderen erbrechtlichen Erwerb. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Person, die die Erbschaft erhält, und nicht der Nachlass des Verstorbenen. Die wesentliche staatliche Rechtsgrundlage ist das spanische Gesetz 29/1987, wobei die Autonomen Gemeinschaften innerhalb des gesetzlichen Rahmens wichtige Kompetenzen bei dieser Steuer besitzen. (boe.es)
Grundsätzlich ist die Person steuerpflichtig, die die Erbschaft erhält.
Wenn beispielsweise drei Kinder eine Immobilie in Benissa zu gleichen Teilen erben, hat jedes Kind seine eigene steuerliche Situation.
Das ist wichtig, weil sich die persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Erben unterscheiden können.
Ein Erbe kann beispielsweise in Spanien leben, ein anderer im Vereinigten Königreich und ein dritter in Deutschland. Auch das bereits vorhandene Vermögen oder andere persönliche Umstände können die Berechnung beeinflussen.
Es sollte daher nicht davon ausgegangen werden, dass es für die gesamte Immobilie nur eine einzige Erbschaftssteuerrechnung gibt.
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung beträgt sechs Monate ab dem Todestag.
Bei den von der spanischen Steuerbehörde verwalteten Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb der ersten fünf Monate der ursprünglichen Frist gestellt werden. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Die Sechsmonatsfrist sollte daher unmittelbar nach dem Todesfall als wichtiger Termin eingeplant werden.
Zwei Personen können Immobilien mit einem vergleichbaren Wert erben und dennoch eine völlig unterschiedliche steuerliche Belastung haben.
Das Ergebnis kann unter anderem abhängen von:
dem Wert der geerbten Vermögenswerte;
dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Verstorbenem;
dem bereits vorhandenen Vermögen des Erben;
anwendbaren Freibeträgen und Abzügen;
anwendbaren Steuervergünstigungen;
dem Wohnsitz des Verstorbenen;
dem Wohnsitz des Erben;
der Lage der in Spanien befindlichen Vermögenswerte;
der Frage, ob eine Vergünstigung für den Hauptwohnsitz des Verstorbenen anwendbar ist;
abzugsfähigen Schulden und Verbindlichkeiten;
den jeweils geltenden Regelungen der Autonomen Gemeinschaft.
| Frage | Allgemeine Antwort |
|---|---|
| Was ist die Erbschaftssteuer? | Eine Steuer auf bestimmte Vermögensübertragungen infolge des Todes einer Person |
| Wer zahlt sie normalerweise? | Der Erbe oder sonstige Begünstigte |
| Wie lang ist die allgemeine Frist? | Sechs Monate ab dem Todestag |
| Gibt es in ganz Spanien einen einheitlichen Steuersatz? | Nein |
| Hat Valencia eigene Regelungen? | Ja |
| Werden Kinder und Ehepartner genauso behandelt wie Geschwister? | Nein |
| Können Nichtresidenten steuerpflichtig sein? | Ja |
| Kann ein Ausländer eine Immobilie in Spanien erben? | Ja |
| Können die valencianischen Regelungen auf Nichtresidenten angewendet werden? | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen |
| Reicht der Verkaufspreis einer Immobilie zur Berechnung der Steuer aus? | Nein |
Experten-Tipp: Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Benissa sind und außerhalb Spaniens leben, sollten Sie Ihre erbrechtliche und steuerliche Situation frühzeitig klären. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen dauert die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen häufig länger als bei rein spanischen Nachlässen.
Eine Erbschaft kann wesentlich mehr umfassen als eine Immobilie in Spanien.
Dazu können beispielsweise gehören:
Villen;
Wohnungen;
Fincas;
Grundstücke;
Bankkonten;
Kapitalanlagen;
Aktien und Beteiligungen;
Unternehmensbeteiligungen;
bestimmte Lebensversicherungsleistungen;
weitere Vermögenswerte und Rechte.
Für einen Eigentümer einer Immobilie in Benissa ist die Immobilie möglicherweise nur ein Teil des gesamten Nachlasses.
Ein Verstorbener könnte beispielsweise hinterlassen:
eine Villa in La Fustera;
ein spanisches Bankkonto;
Investments in einem anderen Land;
eine Lebensversicherung;
eine Hypothek;
weitere Verbindlichkeiten.
Deshalb sollte der gesamte Nachlass betrachtet werden, anstatt die Erbschaftssteuer ausschließlich anhand der spanischen Immobilie zu berechnen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, davon auszugehen, dass die Erbschaftssteuer einfach auf Grundlage des von einem Immobilienmakler ermittelten Marktwertes berechnet wird.
Das spanische Steuerrecht sieht eigene Bewertungsregeln vor.
Eine Immobilie kann verschiedene Werte haben, unter anderem:
Marktwert;
Katasterwert (valor catastral);
Referenzwert (valor de referencia);
ursprünglicher Kaufpreis;
Wert einer Hypothekenbewertung;
von einem Immobilienmakler ermittelter Marktwert.
Diese Werte sind steuerlich nicht automatisch gleichzusetzen.
Bei spanischen Immobilien muss deshalb für den konkreten Erbfall geprüft werden, welche gesetzlichen Bewertungsregeln gelten.
Eine aktuelle lokale Marktwertanalyse kann trotzdem sehr hilfreich sein, insbesondere wenn die Erben später entscheiden müssen, ob sie die Immobilie verkaufen möchten.
Der realistische Marktwert einer renovierten Villa in San Jaime kann beispielsweise erheblich vom Wert einer älteren Finca in Pedramala abweichen, obwohl für die steuerliche Berechnung eigene gesetzliche Bewertungsregeln gelten.
Das spanische Erbschaftssteuerrecht unterscheidet verschiedene Verwandtschaftsgruppen.
Vereinfacht gilt:
| Gruppe | Typische Verwandtschaftsverhältnisse |
|---|---|
| Gruppe I | Kinder und Adoptivkinder unter 21 Jahren |
| Gruppe II | Volljährige Kinder, Ehepartner, Eltern und bestimmte direkte Verwandte |
| Gruppe III | Bestimmte weiter entfernte Verwandte, darunter Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten |
| Gruppe IV | Weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen |
Die genaue gesetzliche Einstufung muss im jeweiligen Erbfall überprüft werden.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Freibeträge, Koeffizienten und Steuervergünstigungen zwischen den einzelnen Gruppen erheblich voneinander abweichen können.
Je nach den Umständen können bestimmte Ermäßigungen angewendet werden, bevor die endgültige Steuerschuld berechnet wird.
Die derzeit geltenden valencianischen Regelungen sehen unter anderem vor:
eine Ermäßigung von 100.000 € für bestimmte Erwerbe der Gruppe II;
für Erwerbe der Gruppe I eine Ermäßigung von 100.000 € plus 8.000 € für jedes Jahr, das dem 21. Geburtstag fehlt, bis zu einem Höchstbetrag von 156.000 €;
zusätzliche Ermäßigungen bei bestimmten Behinderungsgraden;
eine Ermäßigung von 95 % für bestimmte Erwerbe des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen, begrenzt auf 150.000 € pro Steuerpflichtigem und vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen. (boe.es)
Weitere Ermäßigungen können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise für Unternehmen, landwirtschaftliche Tätigkeiten oder andere qualifizierte Vermögenswerte gelten.
Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Ermäßigung automatisch greift, nur weil der Erbfall oberflächlich betrachtet in eine bestimmte Kategorie fällt. Entscheidend sind die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen.
Vereinfacht lässt sich die Berechnung wie folgt darstellen:
Geerbte Vermögenswerte und Rechte
↓
Steuerliche Werte bestimmen
↓
Anwendbare Ermäßigungen abziehen
↓
Steuerliche Bemessungsgrundlage bestimmen
↓
Anwendbaren Steuertarif anwenden
↓
Anwendbaren Multiplikationskoeffizienten anwenden
↓
Anwendbare Steuervergünstigungen berücksichtigen
↓
Endgültige Steuerschuld
Das spanische Erbschaftssteuersystem arbeitet mit einem progressiven Tarif. Bei der Berechnung werden außerdem das Verwandtschaftsverhältnis und in bestimmten Fällen das bereits vorhandene Vermögen des Erben berücksichtigt. (boe.es)
Nachlass
↓
Steuerlicher Wert
↓
Anwendbare Abzüge / Ermäßigungen
↓
Steuerliche Bemessungsgrundlage
↓
Steuertarif
↓
Koeffizient nach Verwandtschaft / vorhandenem Vermögen
↓
Steuervergünstigungen
↓
Zu zahlende Steuer
Häufiger Fehler: Den Angebotspreis einer Villa in Benissa nehmen und darauf direkt einen bestimmten Prozentsatz anwenden. So funktioniert die vollständige Berechnung der spanischen Erbschaftssteuer nicht.
Benissa liegt in der Comunitat Valenciana. Deshalb können die valencianischen Regelungen zur Erbschaftssteuer für eine Immobilie in Benissa von großer Bedeutung sein.
Der Standort der Immobilie allein beantwortet jedoch nicht automatisch alle Fragen zur steuerlichen Zuständigkeit.
Bei einer Erbschaft mit:
einem nicht in Spanien ansässigen Verstorbenen;
einem nicht in Spanien ansässigen Erben;
einer Immobilie in Spanien;
sowie weiteren Vermögenswerten in Spanien
muss beispielsweise gesondert geprüft werden, welche Behörde zuständig ist und welche Regelungen einer Autonomen Gemeinschaft gegebenenfalls angewendet werden können.
Die aktuelle territoriale Übersicht der spanischen Steuerbehörde unterscheidet zwischen verschiedenen Kombinationen des Wohnsitzes von Verstorbenem und Erben und zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Regelungen einer Autonomen Gemeinschaft zur Anwendung kommen können. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Die derzeit geltenden valencianischen Regelungen sehen wichtige Ermäßigungen für nahe Angehörige vor.
Zum Beispiel:
| Situation | Derzeitige Ermäßigung in der Comunitat Valenciana |
|---|---|
| Gruppe I — Kind/Adoptivkind unter 21 Jahren | 100.000 € + 8.000 € für jedes Jahr bis zum 21. Geburtstag, maximal 156.000 € |
| Gruppe II — volljähriges Kind/Adoptivkind | 100.000 € |
| Gruppe II — Ehepartner | 100.000 € |
| Gruppe II — Eltern/Adoptiveltern | 100.000 € |
| Qualifizierte Behinderung | Zusätzliche Ermäßigung je nach Grad/Art der Behinderung |
| Qualifizierter Hauptwohnsitz | 95 %, maximal 150.000 € pro Steuerpflichtigem |
Diese Ermäßigungen unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. (boe.es)
Eine der bedeutendsten aktuellen Regelungen in Valencia ist die 99-prozentige Bonifikation.
Die geltende Gesetzgebung sieht für bestimmte Erbschaftserwerbe der Gruppen I und II, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, eine Bonifikation von 99 % auf den entsprechenden Teil der Erbschaftssteuerschuld vor. (boe.es)
Das ist insbesondere für Eigentümer von Immobilien in Benissa relevant, da Kinder und Ehepartner häufig zu den Erben gehören.
Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Es ist falsch, Valencia einfach als Region mit einer „1-prozentigen Erbschaftssteuer“ zu beschreiben.
Die 99 % sind eine Bonifikation auf die entsprechende Steuerschuld.
Zunächst muss die Erbschaft vollständig berechnet werden.
Wenn beispielsweise — ausschließlich zur Veranschaulichung — eine korrekt berechnete Erbschaftssteuerschuld von 10.000 € vorläge, würde eine Bonifikation von 99 % die Steuerschuld um 9.900 € reduzieren. Es verblieben 100 €.
Dieses Beispiel zeigt, wie die Bonifikation funktioniert. Es bedeutet nicht, dass eine Immobilie im Wert von 500.000 € automatisch mit 1 % besteuert wird.
Das tatsächliche Ergebnis hängt von der vollständigen Berechnung und davon ab, welcher Teil der Steuerschuld für die Bonifikation qualifiziert ist.
Wichtig: Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung wird die 99-prozentige Bonifikation auf den entsprechenden Teil der Steuerschuld für deklarierte Vermögenswerte und Rechte angewendet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte die Berechnung professionell vorgenommen und nicht einfach aus dem Marktwert der Immobilie abgeleitet werden. (boe.es)
Grundsätzlich:
Nachkommen und Adoptivkinder unter 21 Jahren.
volljährige Nachkommen und Adoptivkinder;
Ehepartner;
Eltern und Adoptiveltern.
Die genaue gesetzliche Definition ergibt sich aus den spanischen Erbschaftssteuervorschriften.
Die steuerliche Behandlung kann deutlich weniger günstig sein.
Geschwister gehören beispielsweise grundsätzlich zur Gruppe III.
Deshalb sollte nicht angenommen werden, dass die valencianische 99-prozentige Bonifikation für jede familiäre Erbschaft gilt.
Die derzeitige valencianische Gesetzgebung sieht außerdem eine zukünftige Änderung für bestimmte Verwandte der Gruppe III vor. Ab dem 1. Juni 2027 soll für bestimmte konsanguine Verwandte zweiten und dritten Grades der Gruppe III eine Bonifikation von 50 % gelten. (boe.es)
Das zeigt, warum die jeweils am tatsächlichen Todestag geltende Gesetzgebung geprüft werden sollte.
Ja.
Ein Wohnsitz außerhalb Spaniens bedeutet nicht automatisch, dass keine spanische Erbschaftssteuer anfällt.
Die spanische Steuerbehörde sieht ausdrücklich Regelungen für Erbschaften von Nichtresidenten vor, einschließlich Fällen, in denen die Steuer in die Zuständigkeit des spanischen Staates fällt. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Dies ist besonders für ausländische Eigentümer von Ferienimmobilien in Benissa relevant.
Nehmen wir an, ein in Großbritannien lebender Eigentümer besitzt eine Villa in La Fustera und war niemals in Spanien steuerlich ansässig.
Stirbt diese Person und hinterlässt die Immobilie einem ebenfalls in Großbritannien lebenden Kind, kann die spanische Erbschaftssteuer trotzdem relevant sein, weil die Immobilie in Spanien Teil des Nachlasses ist.
Die nächste Frage lautet deshalb nicht nur, ob in Spanien eine Steuerpflicht besteht.
Entscheidend ist:
Welche Behörde ist zuständig und welche Regelungen gelten?
Auch ein Erbe mit Wohnsitz außerhalb Spaniens kann einer spanischen Erbschaftssteuerpflicht unterliegen.
Bei den relevanten Fällen, die von der staatlichen Steuerverwaltung bearbeitet werden, wird für Erbschaften grundsätzlich das Modelo 650 verwendet. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Dies ist bei Eigentümern von Ferienimmobilien an der Costa Blanca eine häufige Konstellation.
Zum Beispiel:
Verstorbener: wohnhaft in Großbritannien;
Erbe: wohnhaft in Großbritannien;
Immobilie: Villa in Benissa.
Die spanische Erbschaftssteuer kann trotzdem relevant sein.
Nach den aktuellen territorialen Regelungen der AEAT liegt die Zuständigkeit bei Fällen, in denen sowohl Verstorbener als auch Erbe Nichtresidenten sind, beim spanischen Staat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Gesetzgebung der Autonomen Gemeinschaft gewählt werden, in der sich der größte Wert der in Spanien gelegenen Vermögenswerte befindet. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Diese Unterscheidung kann erhebliche Bedeutung haben.
Der aktuelle territoriale Rahmen der AEAT lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:
| Verstorbener | Erbe | Allgemeine Zuständigkeit / anwendbare Regelungen |
|---|---|---|
| Wohnsitz in Spanien | Wohnsitz in Spanien | Autonome Gemeinschaft des Wohnsitzes des Verstorbenen |
| Wohnsitz in Spanien | Nichtresident | Staatliche Steuerverwaltung, unter bestimmten Voraussetzungen mit Möglichkeit der Anwendung der Regelungen der Autonomen Gemeinschaft des Verstorbenen |
| Nichtresident | Wohnsitz in Spanien | Staatliche Steuerverwaltung, unter bestimmten Voraussetzungen mit Möglichkeit der Anwendung der Regelungen der Autonomen Gemeinschaft, in der sich der größte Wert der spanischen Vermögenswerte befindet |
| Nichtresident | Nichtresident | Staatliche Steuerverwaltung, unter bestimmten Voraussetzungen mit Möglichkeit der Anwendung der Regelungen der Autonomen Gemeinschaft, in der sich der größte Wert der spanischen Vermögenswerte befindet |
Dies ist eine vereinfachte Darstellung des derzeit geltenden territorialen Rahmens und ersetzt keine Prüfung der für den Einzelfall geltenden Vorschriften. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Die steuerliche Zuständigkeit und die Frage, welche regionalen Steuervorschriften angewendet werden können, sind nicht zwangsläufig dasselbe.
Ein Fall kann von der staatlichen Steuerverwaltung bearbeitet werden und gleichzeitig unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung der Vorschriften einer Autonomen Gemeinschaft ermöglichen.
Deshalb ist die Aussage:
„Die Immobilie liegt in Benissa, also gilt automatisch die valencianische Erbschaftssteuer.“
zu vereinfacht.
Nach den Änderungen des spanischen Erbschaftssteuerrechts können bestimmte grenzüberschreitende Erbfälle von den Regelungen einer Autonomen Gemeinschaft profitieren, anstatt automatisch ausschließlich den staatlichen Regelungen zu unterliegen.
Welche Möglichkeit besteht, hängt vom Wohnsitz des Verstorbenen und des Erben sowie bei Nichtresidenten von Lage und Wert der in Spanien befindlichen Vermögenswerte ab. (sede.agenciatributaria.gob.es)
Befindet sich ein Vermögenswert in Spanien?
│
├── Nein
│ ↓
│ Andere steuerliche Prüfung
│
└── Ja
↓
Hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz in Spanien?
│
┌─────┴─────┐
Ja Nein
↓ ↓
Wo hatte der Wo befindet sich
Verstorbene seinen der größte Wert der
Wohnsitz? spanischen Vermögenswerte?
↓ ↓
Die entsprechende Mögliche Anwendung
regionale einer regionalen
Regelung kann Regelung
anwendbar sein ↓
Wohnsitz des Erben prüfen
↓
Steuerliche Zuständigkeit
bestimmen
↓
Erbschaft berechnen
Experten-Tipp: Bei einer internationalen Erbschaft einer Immobilie in Benissa sollte zunächst geklärt werden, welche territorialen Steuervorschriften gelten, bevor die Erbschaftssteuer berechnet wird. Ein Fehler in diesem Schritt kann die gesamte Berechnung beeinflussen.
Internationale Eigentümer verdienen besondere Aufmerksamkeit, da die spanische Erbschaftssteuer nur einen Teil der gesamten steuerlichen Situation darstellt.
Eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder einem für die britische Erbschaftssteuer relevanten Domicile kann neben der spanischen Steuerpflicht auch britische erbschaftssteuerliche Aspekte berücksichtigen müssen.
Die spanische Steuererklärung löst nicht automatisch die steuerliche Situation im Vereinigten Königreich.
Ebenso erledigt die Abwicklung eines Nachlasses im Vereinigten Königreich nicht automatisch die spanischen Steuerpflichten im Zusammenhang mit einer Immobilie in Spanien.
Die Wechselwirkung zwischen beiden Systemen kann unter anderem folgende Themen betreffen:
spanische Erbschaftssteuer;
britische Erbschaftssteuer;
steuerlicher Wohnsitz und Domicile;
Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
Zusammensetzung des Nachlasses;
Lage der Vermögenswerte.
Ein in Großbritannien lebender Erbe, der eine Immobilie in Benissa erhält, sollte daher mit Fachleuten arbeiten, die mit beiden Seiten eines grenzüberschreitenden Nachlasses vertraut sind.
Dasselbe gilt für Eigentümer mit Wohnsitz in den Niederlanden, Deutschland, Belgien, Frankreich oder anderen Ländern.
Warnung: Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Wohnsitzstaat automatisch jeden in Spanien gezahlten Euro Erbschaftssteuer auf eine dortige Steuer anrechnet. Die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind ein spezialisiertes Thema.
Auf die Frage:
„Wie viel Erbschaftssteuer fällt auf eine Immobilie im Wert von 500.000 € in Spanien an?“
gibt es keine pauschale Antwort.
Der Immobilienwert ist nur ein Bestandteil der Berechnung.
Berücksichtigt werden können außerdem:
der Eigentumsanteil des Verstorbenen;
weitere Vermögenswerte;
abzugsfähige Schulden;
das Verwandtschaftsverhältnis des Erben;
anwendbare Ermäßigungen;
das bereits vorhandene Vermögen des Erben;
die regionale Gesetzgebung;
anwendbare Steuervergünstigungen.
Bei einer Immobilie in Benissa können mehrere unterschiedliche Werte relevant sein:
| Wertart | Was er darstellt |
|---|---|
| Marktwert | Welchen Preis die Immobilie unter realistischen Marktbedingungen erzielen könnte |
| Katasterwert | Wert, der für bestimmte spanische Steuerzwecke verwendet wird |
| Referenzwert | Vom Kataster nach dem geltenden Referenzwertsystem ermittelter Wert |
| Historischer Kaufpreis | Was der Verstorbene ursprünglich für die Immobilie bezahlt hat |
| Hypothekenbewertung | Von einem Kreditinstitut ermittelter Wert |
| Immobilienbewertung | Professionelle Einschätzung des aktuellen Marktwertes |
Der korrekte steuerliche Wert für die Erbschaft muss anhand der jeweils geltenden Steuervorschriften bestimmt werden.
Eine aktuelle Marktwertanalyse bleibt dennoch wichtig, weil die Erben später entscheiden müssen, ob sie die Immobilie verkaufen möchten.
Der Unterschied zwischen einem Kind, Ehepartner, Geschwister oder einer nicht verwandten Person kann erheblich sein.
Ein Kind oder Ehepartner, der die Voraussetzungen der valencianischen Regelungen für Gruppe I bzw. II erfüllt, kann steuerlich völlig anders behandelt werden als ein Geschwisterteil der Gruppe III.
Zu den möglichen Ermäßigungen gehören:
Ermäßigungen aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses;
Ermäßigungen aufgrund einer Behinderung;
Ermäßigung für den Hauptwohnsitz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind;
Ermäßigungen im Zusammenhang mit Unternehmen;
Ermäßigungen für bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten;
weitere gesetzlich vorgesehene Ermäßigungen.
Ob eine bestimmte Ermäßigung tatsächlich angewendet werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab.
Das spanische System verwendet einen progressiven Steuertarif und einen Multiplikationskoeffizienten, der unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis und vom bereits vorhandenen Vermögen abhängt. (boe.es)
Die valencianische 99-prozentige Bonifikation für bestimmte Erbfälle der Gruppen I und II ist besonders relevant, wenn die valencianischen Regelungen Anwendung finden. (boe.es)
Aussagen wie:
„Die Erbschaftssteuer in Spanien beträgt 34 %“
sind irreführend, denn 34 % ist der höchste Grenzsteuersatz des staatlichen Tarifs und nicht der allgemeine Steuersatz, der auf jede Erbschaft angewendet wird. (boe.es)
Ebenso ist die Aussage:
„In Valencia beträgt die Erbschaftssteuer 1 %“
irreführend, weil die 99 % eine Bonifikation auf die entsprechende Steuerschuld darstellen.
Für eine korrekte Antwort ist daher immer die vollständige Berechnung erforderlich.