Änderung der Grunderwerbsteuer in der Valencianischen Gemeinschaft im Jahr 2026

Änderung der Grunderwerbsteuer in der Valencianischen Gemeinschaft im Jahr 2026

Der Immobilienmarkt in der Valencianischen Gemeinschaft startet mit wichtigen steuerlichen Änderungen ins Jahr 2026, die sowohl nationale als auch internationale Käufer direkt betreffen könnten. Ab dem 1. Juni 2026 wird die Generalitat Valenciana den allgemeinen Satz der Grunderwerbsteuer (ITP – Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) für die meisten Gebrauchtimmobilien von 10% auf 9% senken.

Diese Maßnahme soll den Immobilienmarkt stärken, den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und die Valencianische Gemeinschaft für Investoren und Zweitwohnsitzkäufer noch attraktiver machen.

Was ist die Grunderwerbsteuer (ITP)?

Die ITP ist die Steuer, die beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien anfällt. Im Gegensatz zu Neubauten, die der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen, werden Bestandsimmobilien mit der ITP besteuert.

Diese Steuer wird vom Käufer bezahlt und gehört zu den größten zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf in der Valencianischen Gemeinschaft.

Bisher lag der allgemeine ITP-Satz in Valencia bei 10%. Dies wird sich jedoch 2026 ändern.

Was ändert sich im Jahr 2026?

Ab dem 1. Juni 2026:

  • Der allgemeine ITP-Satz sinkt von 10% auf 9%
  • Immobilien mit einem Wert von über 1 Million Euro bleiben bei 11%
  • Die Stempelsteuer (AJD) für Neubauten wird von 1,5% auf 1,4% reduziert

Dadurch können Käufer von Gebrauchtimmobilien mehrere tausend Euro sparen – abhängig vom Kaufpreis der Immobilie.

Beispiel für Einsparungen

Immobilienpreis Alter ITP-Satz (10%) Neuer ITP-Satz (9%) Ersparnis
250.000 € 25.000 € 22.500 € 2.500 €
500.000 € 50.000 € 45.000 € 5.000 €
800.000 € 80.000 € 72.000 € 8.000 €

Was passiert mit Luxusimmobilien über 1 Million Euro?

Ein wichtiger Punkt, den viele Käufer übersehen: Der neue reduzierte Satz von 9% gilt nicht für Luxusimmobilien mit einem Wert von über 1 Million Euro.

Für diese Immobilien bleibt die ITP auch 2026 bei 11%.

Beispiele für Luxusimmobilien

Immobilienpreis Anwendbarer ITP-Satz Steuerbetrag
999.000 € 9% 89.910 €
1.050.000 € 11% 115.500 €
1.500.000 € 11% 165.000 €

Dies betrifft besonders Premium-Standorte an der Costa Blanca wie Moraira, Jávea, Benissa, Altea und Denia, wo viele Villen und Frontline-Immobilien die Grenze von 1 Million Euro überschreiten.

Wichtig: Der offizielle Referenzwert zählt ebenfalls

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Steuerbehörden die ITP auf Basis des offiziellen Kataster-Referenzwertes („valor de referencia catastral“) berechnen können – und nicht nur auf Grundlage des vereinbarten Kaufpreises.

Zum Beispiel:

  • Kaufpreis: 980.000 €
  • Kataster-Referenzwert: 1.020.000 €

In diesem Fall könnte dennoch der Steuersatz von 11% angewendet werden, da der steuerliche Referenzwert über 1 Million Euro liegt.

Daher ist es besonders wichtig, den offiziellen Referenzwert vor Unterzeichnung des Kaufvertrags zu prüfen – insbesondere bei Luxusimmobilien an der Costa Blanca.

Wer profitiert am meisten?

Von der Steuersenkung profitieren vor allem Käufer von Gebrauchtimmobilien unter 1 Million Euro, darunter:

  • Familien, die ein Eigenheim kaufen
  • Internationale Käufer, die an die Costa Blanca ziehen
  • Immobilieninvestoren
  • Rentner mit Zweitwohnsitz
  • Erstkäufer

Beliebte Orte wie Moraira, Jávea, Denia, Calpe, Benissa und Altea dürften durch die niedrigeren Erwerbskosten noch attraktiver werden.

Ermäßigte Steuersätze für bestimmte Käufer bleiben bestehen

Zusätzlich zum neuen allgemeinen Satz von 9% bleiben in der Valencianischen Gemeinschaft reduzierte ITP-Sätze für bestimmte Gruppen bestehen:

  • Käufer unter 35 Jahren
  • Großfamilien
  • Alleinerziehende Familien
  • Menschen mit Behinderung
  • Käufer von Sozialwohnungen (VPO)

Je nach Situation können reduzierte Sätze von 3%, 4%, 6% oder 8% gelten.

Was gilt für Neubauten?

Beim Kauf von Neubauimmobilien direkt vom Bauträger gilt weiterhin:

  • Die Mehrwertsteuer (IVA) bleibt bei 10%
  • Die Stempelsteuer (AJD) sinkt von 1,5% auf 1,4%

Auch wenn die Reduzierung geringer ausfällt als bei der ITP, bedeutet sie dennoch eine Ersparnis für Käufer neuer Immobilien.

Warum führt die Regierung diese Änderung ein?

Mit dieser Steuerreform verfolgt die Regierung mehrere Ziele:

  • Förderung des Immobilienmarktes
  • Erleichterung des Zugangs zu Wohneigentum
  • Anziehung neuer Investitionen
  • Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivität im Immobiliensektor

Die Costa Blanca gehört weiterhin zu den stärksten Immobilienmärkten Spaniens, insbesondere bei Käufern aus Nordeuropa. Niedrigere Steuern könnten die Nachfrage zusätzlich steigern.

Wichtiges Datum: 1. Juni 2026

Der neue reduzierte Satz gilt ausschließlich für Kaufabschlüsse ab dem 1. Juni 2026.

Alle Transaktionen, die vor diesem Datum abgeschlossen werden, unterliegen weiterhin dem bisherigen Satz von 10%. Der Zeitpunkt des Kaufs könnte daher für viele Käufer entscheidend sein.

Fazit

Die Senkung der Grunderwerbsteuer in der Valencianischen Gemeinschaft im Jahr 2026 ist eine sehr positive Nachricht für den Immobilienmarkt.

Käufer profitieren von niedrigeren Erwerbskosten, während Verkäufer und Immobilienmakler mit einer höheren Nachfrage rechnen können.

Käufer von Luxusimmobilien über 1 Million Euro sollten jedoch beachten, dass der Steuersatz von 11% unverändert bleibt. Eine sorgfältige finanzielle Planung und die Prüfung des Kataster-Referenzwertes bleiben daher unerlässlich.

Ob als Hauptwohnsitz, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage – die neuen Steuermaßnahmen machen die Valencianische Gemeinschaft noch attraktiver im spanischen Immobilienmarkt.

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