Vorschriften für die touristische Vermietung

Vorschriften für die touristische Vermietung

Neue Vorschriften für die Vermietung von Touristen in Valencia – Leitfaden 2024

Die Regionalregierung von Valencia hat vor kurzem Änderungen am Gesetz zur Regelung der Vermietung von Touristen in Valencia vorgenommen, um das Zusammenleben zwischen diesem wachsenden Sektor und den ständigen Bewohnern von Gebäuden und Eigentümergemeinschaften zu verbessern.

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz zur Vermietung von Touristen in Valencia, das Eigentümern, Investoren und Immobilienverwaltern helfen soll, seine Auswirkungen zu verstehen.

1) Was ist eine touristische Vermietung?

Die neuen Mietvorschriften in Valencia definieren drei verschiedene Arten von Vermietungen:

  • Touristische Vermietung – Maximaler Aufenthalt von 10 Nächten pro Kunde.

  • Saisonale Vermietung – Mindestaufenthalt von 11 Nächten und maximal weniger als ein Jahr.

  • Langzeitmiete – Mindestaufenthalt von einem Jahr.

2) Brauche ich eine Touristenlizenz in Valencia?

Eine Touristenlizenz ist in Valencia nur für Immobilien erforderlich, die als touristische Vermietung (Häuser für den touristischen Gebrauch) klassifiziert sind. Wenn Sie Ihre Immobilie für mehr als 10 Nächte an denselben Kunden vermieten, benötigen Sie keine Touristenlizenz, da es sich um eine saisonale Vermietung handelt.

3) Kann ich ein Zimmer in Valencia mieten?

Nein. Eine Touristenlizenz in Valencia erlaubt es Ihnen nur, eine ganze Immobilie zu mieten. Die Anmietung eines Einzelzimmers oder eines Teils der Immobilie, auch wenn es sich um eine eigenständige Wohnung handelt, ist nicht gestattet. Wenn die Immobilie keine eindeutige Referenz im spanischen Kataster (Referencia Cadastral) hat, kann sie nicht vermietet werden.

Wichtig: Der derzeitige Inhaber einer Touristenlizenz muss der Regionalregierung von Valencia vor Ende 2024 die Daten des Eigentümers (und des Vermieters, falls es sich um einen anderen Anbieter handelt) zusammen mit dem Katasterregister vorlegen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung führt zum Entzug der Touristenlizenz.

4) Sollte ich meine Touristenlizenz in Valencia erneuern?

Ja. Die Touristenlizenzen in Valencia sind jetzt fünf Jahre gültig. Lizenzen, die vor dem 8. August 2024 ausgestellt wurden, bleiben bis zum 8. August 2029 gültig. Um sie zu erneuern, müssen Sie mindestens einen Monat vor Ablauf eine neue Verantwortungserklärung einreichen. Wenn sie nicht verlängert wird, führt dies zum Entzug der Lizenz und zur Streichung aus dem offiziellen Register der touristischen Vermietungen von Valencia.

5) Müssen touristische Vermietungen in Valencia neuen Standards entsprechen?

Bis August 2025 müssen alle registrierten Ferienwohnungen in Valencia den neuen Immobilien- und Servicestandards entsprechen, darunter:

  • Immobilien, die sich auf der 5. Etage oder höher befinden, müssen über einen Aufzug verfügen.

  • Ein 24-Stunden-Telefonservice für Gäste und ein Meet-and-Greet-Service (Schlüsselboxen außerhalb der Unterkunft sind jetzt verboten).

  • Ein Highspeed-Internetzugang muss zur Verfügung gestellt werden.

6) Wird eine Touristenlizenz übertragen, wenn Sie eine Immobilie in Valencia verkaufen?

Nein. Die Touristenlizenzen in Valencia sind jetzt sowohl an den Eigentümer als auch an die Immobilie gebunden. Beim Verkauf muss der Eigentümer die Regionalregierung von Valencia benachrichtigen, die die Immobilie aus dem Register der touristischen Vermietung entfernt. Der neue Eigentümer muss eine neue Fünfjahreslizenz beantragen.

7) Kann ich meine Immobilie in Valencia nur im Sommer vermieten?

Ja, aber Sie müssen die Regionalregierung von Valencia über Ihre Mietdauer informieren. Wenn Sie beispielsweise von Juni bis September angeben, können Sie in diesem Zeitraum Kurzaufenthalte anbieten, müssen aber den Rest des Jahres die saisonalen Mietregeln (mindestens 11 Nächte pro Aufenthalt) einhalten. Wenn Ihre Lizenz das ganze Jahr abdeckt, müssen Kurzaufenthalte (maximal 10 Nächte pro Gast) das ganze Jahr über beantragt werden.

8) Brauche ich die Erlaubnis meiner Nachbarn, um eine touristische Vermietung in Valencia zu betreiben?

Ja. Ihre Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Vecinos) muss Ihre touristische Vermietung genehmigen. Sie müssen eine offizielle Meeting-Urkunde oder ein Protokoll vorlegen, das diese Genehmigung nachweist, wenn Sie eine Touristenlizenz in Valencia beantragen.

9) Kann die Stadtverwaltung von Valencia meinen Antrag auf eine Touristenlizenz ablehnen?

Auch wenn Ihre Immobilie allen Regeln für die touristische Vermietung in Valencia entspricht und von der Nachbarschaft genehmigt wurde, kann der Stadtrat Ihren Antrag ablehnen , wenn:

  • Der Wohnungsmarkt in Ihrer Region wurde zur "Stressed Zone" erklärt.

  • Die maximale Anzahl an touristischen Vermietungen in der Region ist erreicht.

Der Stadtrat muss diese Informationen veröffentlichen, um sicherzustellen, dass die Antragsteller wissen, ob ihr Gebiet förderfähig ist, bevor das Verfahren eingeleitet wird.

10) Was benötige ich, um eine Touristenlizenz in Valencia zu beantragen?

Sobald Sie die Berechtigung Ihrer Zone bestätigt und die Genehmigung der Nachbarschaft erhalten haben, müssen Sie einen Architekten oder Immobilienexperten beauftragen, zwei Berichte zu erstellen:

  1. Ein Bericht, der die Einhaltung aller neuen Vorschriften für die Vermietung von Touristen in Valencia bestätigt.

  2. einen Energieausweis.

Danach stellt der Stadtrat ein Zertifikat über die städtebauliche Verträglichkeit aus. Der letzte Schritt besteht darin, eine verantwortungsvolle Erklärung zusammen mit dem Zertifikat über die städtebauliche Verträglichkeit bei der Regionalregierung von Valencia einzureichen, um sie in das offizielle Register der touristischen Vermietungen aufzunehmen. Dieser Prozess dauert in der Regel einige Monate.

11) Gibt es Geldstrafen für illegale touristische Vermietungen in Valencia?

Ja. Die Bußgelder für den Betrieb einer touristischen Vermietung ohne gültige Lizenz in Valencia sind erheblich gestiegen und reichen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 100.000 und 600.000 Euro.

Fazit – Halten Sie sich an die neuen Vorschriften für die Vermietung von Touristen in Valencia

 

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